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Autor Thema: Rh-Prophylaxe, danach positiver Antikörpersuchtest
St_M
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ID # 109


  Erstellt am 14. Februar 2008 14:06 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Bei Schwangeren erfolgt während der Schwangerschaft die Blutgruppen- und Rh-Faktor-Bestimmung mit einer Antikörpersuche.
In der 24. – 27. SSW wird eine erneute Antikörpersuche durchgeführt. Wenn diese negativ ist, erfolgt bei Rh-neg. Frauen die Rh-Prophylaxe.
Wenn während der Geburt oder später Erythrozytenkonzentrate eingekreuzt werden sollen, wäre der Antikörpersuchtest nicht mehr negativ, bedingt durch die Rh-Prophylaxe.

Kann man dieses Ergebnis akzeptieren, wenn zwischenzeitlich keine Bluttransfusionen stattgefunden haben und die Kreuzprobe unauffällig ist oder muss man den Antikörper differenzieren zum Ausschluss eines z.B. neu gebildeten Anti-c?

Vielen Dank

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St.M.Sch.

Beiträge: 8 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 15. Februar 2008 18:52 (#2)  |  Zitat Zitat
Ein positiver Antikörpersuchtest (AKS) zieht auch bei negativer Kreuzprobe immer eine Antikörperdifferenzierung nach sich. Sie können sich nie sicher sein, ob der von Ihnen geschilderte, positive AKS nur durch das "geborgte" Anti-D nicht negativ ist, oder ob daneben weitere irreguläre Antikörper aufgetreten sind.
Eine unauffällige = negative Kreuzprobe ist noch kein Garant für eine verträgliche Transfusion. Bedingt durch den Dosiseffekt können Antikörper, die auf ein nur heterozygot ausgeprägtes Antigen treffen, trotz negativem Reaktionsbild zu einer Boosterung des Antikörpers etc. führen. Aus diesem Grund verlangen die Richtlinien ... auch beim Antikörpersuchtest den Einsatz von Testzellen, bei denen die Merkmale D, c, Fy(a), Fy(b), Jk(a), Jk(b), S und s homozygot ausgeprägt sind.
Bei aller Sparsamkeit ist von der von Ihnen angefragten Akzeptanz dringend abzuraten !

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Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 19. Februar 2008 12:43 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich stimme den Aussagen von Herrn Dr. Schuster uneingeschränkt zu. Ein Tip: Wenn man weiß, dass eine Patientin Rh-Prophylaxe erhalten hat, kann man in dieser Situation statt des normalen Ak-Suchtests mit der anschließenden Notwendigkeit der Differenzierung, wenn dieser positiv ist, auch einen erweiterten Ak-Suchtest durchführen. Für diesen Zweck stellen wir uns einen 5er Panel aus dem Differenzierungspannel zusammen: Eine D-positive Zelle (zur Bestätigung von Anti-D) und 4 weitere Zellen, welche die wichtigsten Antigene (K, C, E, Fy, Jk, MSs) tragen. Bei fehlender Reaktion der D-negativen Zellen, wird keine weitere Differenzierung gemacht.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 19. Februar 2008 12:50 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich stimme den Aussagen von Herrn Dr. Schuster uneingeschränkt zu. Ein Tip: Wenn man weiß, dass eine Patientin Rh-Prophylaxe erhalten hat, kann man in dieser Situation statt des normalen Ak-Suchtests mit der anschließenden Notwendigkeit der Differenzierung, wenn dieser positiv ist, auch einen erweiterten Ak-Suchtest durchführen. Für diesen Zweck stellen wir uns einen 5er Panel aus dem Differenzierungspannel zusammen: Eine D-positive Zelle (zur Bestätigung von Anti-D) und 4 weitere Zellen, welche die wichtigsten Antigene (K, C, E, Fy, Jk, MSs) tragen. Bei fehlender Reaktion der D-negativen Zellen, wird keine weitere Differenzierung gemacht.

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V. Kretschmer

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