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Autor Thema: Materialentnahme für Blutgruppenbestimmung durch Pflegekräfte
Merlin
ist neu hier
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ID # 178


  Erstellt am 14. Januar 2009 16:18 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo zusammen,

ich scheibe aus Hamburg, wo es in einer Klinik üblich ist, dass das Pflegepersonal der Intensivstation das Blut zum Zwecke der Blutgruppenbestimmung abnimmt. Der Arzt dabei abwesende unterschreibt die Anforderung dann. Der Klinikbetreiber hat auf dem Anforderungszettel schon vorgesehen, dass eine Unterschrift von demjenigen zu leisten ist, der das Blut entnimmt (z.B. die Pflegekraft) und eine vom anfordernden Arzt. Es ist also gewissrmaßen schon geplant, dass das zwei unterschiedliche Personen sind. Meine Frage ist nun, ob das rechtens ist? Müsste es der Arzt nicht selber machen bzw. zumindest anwesend sein?

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Merlin

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Januar 2009 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 17. Januar 2009 11:44 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Das Vorgehen im konkreten Haus legt die Transfusionsordnung bzw. das QM Handbuch fest.

Blutentnahmen sind prinzipiell delegierbare Aufgaben, die nach entsprechender Schulung vom Pflegepersonal übernommen werden können. Dann ist es sinnvoll das die abnehmende Person durch die eigene Unterschrift zu identifizieren ist und sich der Bedeutung der Identitätssicherung bewußt wird.

Blutprodukte sind auf der anderen Seite Arzneimittel unter Arztvorbehalt, die vom Arzt auf einem "Rezept" verordnet werden müssen.

Der Arzt ist auch für die Identitätssicherung verantwortlich, so das er selbst entscheiden muss, ob er der abnehmenden Person vertraut oder im Zweifelsfall nochmals selbst zum Abnahmebesteck greift.

Meinem Eindruck nach kann man geschultem Pflegepersonal gut vertrauen. Bei Ärzten, mich eingeschlossen, muss es meist "schnell schnell" gehen und da wird dann doch in unbeschriftete Gefäße abgenommen und die Identitätssicherung geschludert. Man hat dann auch die Hände und Köpfe frei Indikation und Transfusionsanamnese zu überdenken.

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)
4.2.3 Identitätssicherung
Verwechslungen kommen häufiger vor als Fehlbestimmungen. Es ist daher unerlässlich, Verwechslungen auszuschließen.
Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname,Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form).
Der Untersuchungsauftrag muss vollständig einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und von der abnehmenden Person unterschrieben sein (s. a. Abschn. 4.3).
Der Einsender muss auf dem Untersuchungsantrag eindeutig ausgewiesen sein.
Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich.

4.3 Anwendung von Blutkomponenten und Plasmaderivaten
Blutkomponenten und Plasmaderivate sind verschreibungspflichtige Arzneimittel und dürfen nur auf ärztliche Anordnung abgegeben werden. Die Indikation ist streng zu stellen.

Die Organisationsabläufe werden vom Transfusionsverantwortlichen bzw. von der Transfusionskommission erarbeitet. Sie sind in einer schriftlichen Dienstanweisung von der Leitung der Einrichtung verbindlich anzuordnen.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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