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Author | Topic: Blutgruppe im Mutterpass als Grundlage zur Anti-D-Prophylaxe? |
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vklein ist neu hier ![]() ID # 159 |
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Darf zur Entscheidung, ob eine Anti-D-Prophylaxe durchgeführt wird die Blutgruppenbestimmung im Mutterpass zugrunde gelegt werden oder muss im Labor der Klinik, in der die Schwangere entbindet analog dem Vorgehen bei einer autologen Bluttransfusion erneut eine Blutguppenbestimmung erfolgen?
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Schanzst kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 8 |
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4.2.5.11
~~Blutgruppenbefunde einer anderen Untersuchungsstelle (z. B. in Blutspenderpässen) sollen zur Bestätigung herangezogen werden, dürfen aber (außer im Katastrophenfall) nicht allein einer Erythrozytentransfusion zugrunde gelegt werden.~~~ Im Umkehrschluss heist das, dass für die Gabe von Plasmaprodukten die Daten aus Pässen verwendet werden können. Auch die Mutterschaftsrichtlinien erlauben die Nutzung anderer ärztlicher Eintragung der Blutgruppe. Ich denke im Falle der Rh Prophylaxe ist das auch kein medizinisches Problem (Geringe Dosis, die keine Hämolyse auslösen wird, sicheres Produkt, das durch viele Schritte virusinaktiviert ist). Trotzdem würde ich unter der Geburt einen aktuelle Blutgruppenbestimmung und einen Antikörpersuchtest machen, um im Falle einer atonen Nachblutung sicher transfundieren zu können (die meisten Kliniken bestimmen bei der Mutter ja auch andere Laborparameter, so ist es nur eine Blutabnahme mehr). ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
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