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Autor Thema: Ek-Subdepot im Op-Bereich
jogo
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ID # 301


  Erstellt am 15. Juni 2012 14:29 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir mußten aufgrund der nächtlichen Schließung der Krankenhausblutbank für Notfall-Operationen und Transfusionen auf der Intensivstation ein "Blutsubdepot" einrichten. Das Op-und Anästhesiepersonal befindet sich nachts nur in Rufbereitschaft. Im KH sind nur Assistenzärzte im Bereitschaftsdienst tätig.
Welche Anforderungen muß solch ein Blutdepot hinsichtlich der Lagerverwaltung (nur Ek vorhanden: 2 Notfallkonserven BG Null, Ek von operierten Patienten des Tages und nächtlich beim DRK-Blutspendedienst bestellte Ek) erfüllen ?

Beiträge: 4 | Mitglied seit: Juli 2011 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
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ID # 8


  Erstellt am 26. Juni 2012 19:29 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
1.4.3.3 Leitung eines immunhämatologischen Laboratoriums und/oder Blutdepots
Für die Leitung eines Blutdepots ohne Anbindung an ein immunhämato-logisches Laboratorium genügt die Qualifikation als Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stunden, Kursteil A und B) und zweiwöchiger Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin zugelassenen Einrichtung

3.2 Transport und Lagerung
Die Lagerung von Blutprodukten muss in entsprechend geeigneten Kühl- bzw. Lagereinrichtungen erfolgen (z. B. Blutpräparatekühlraum, Blutpräparate-Lagerschrank, Tiefkühlschrank und -lagertruhe, Thrombozyteninkubator mit Thrombozytenagitator) die mit geeigneten Mess-, Registrierungs- und Alarmeinrichtungen für die Temperatur- und Funktionsüberwachung ausgerüstet sein müssen.
Eine gemeinsame Lagerung von Blutprodukten mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln oder sonstigen Materialien ist nicht zulässig.
Die Lagerungstemperaturen sind zu dokumentieren.

4.1 Transport und Lagerung in der Einrichtung der Krankenversorgung
Grundsätzlich werden Blutprodukte im Blutdepot gelagert (s. Abschn. 3.2). Plasmaderivate können auch in der Apotheke der Einrichtung gelagert werden. Die Vorratshaltung beim Anwender ist auf ein definiertes Minimum zu beschränken, da die Präparate im Regelfall zur unmittelbaren Anwendung am Patienten bestimmt sind.
Die Lagerung von Blutpräparaten beim Anwender muss in geeigneten Kühleinrichtungen erfolgen. Blutprodukte dürfen nicht zusammen mit Lebensmitteln gelagert werden.
Eine Rücknahme von nicht angewendeten Blutpräparaten ist nur bei Einhaltung der entsprechenden Lagerungs- und Transportbedingungen möglich (s. Tab. 4.1).
Der Verbleib nicht angewendeter Blutprodukte ist zu dokumentieren und ihre ordnungsgemäße Entsorgung sollte über die ausgebende Stelle der Einrichtung erfolgen (s. Abschn. 4.3.11).

Neben der Einhaltung der o.g. Richtlinie der BAEK und Dokumentation der Produkt und Patientenbezogenen Zuordnung im Labor sollte im QM Handbuch festgelegt werden
-wie sichergestellt wird das die Alarme gehört werden,
-wer wie auf die Alarme reagieren muss,
-wer wann die Geräte auf Funktion prüft,
-wann welche Produkte in das Labor zurückgegeben werden um einen Verfall zu vermeiden (falls dieses die Rücknahme akzeptiert und dessen Bedingungen eingehalten werden),
-wer zugangsberechtigt zum Kühlschrank ist,
-wie die Entnahme und der Verbrauch dokumentiert wird und wer diese ans Labor meldet,
-wer für die Dokumentation und Nachbestellung der Notfallkonserven zuständig ist.

Zu bedenken ist immer das Konserven in einem Subdepot den anderen Patienten nicht zur Verfügung stehen und auf dem Regalboden altern. Mann kann das alles nicht mal so erledigen, sondern es muss sich am besten ein Mitarbeiter verantwortlich zeigen.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
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Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
jogo
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ID # 301


  Erstellt am 28. Juli 2012 16:37 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Ich möchte meine Fragen noch erweitern: Muß für ein Satellitendepot Ek auch vor Ort eine Lagerbuchhaltung(Einlagerung und Ausgabe von Ek)geführt werden?

Beiträge: 4 | Mitglied seit: Juli 2011 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
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ID # 8


  Erstellt am 29. Juli 2012 18:47 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Wenn die Abgabe ans Sattelittendepot und die Rücknahme im eigentlichen Blutdepot bzw. Labor dokumentiert ist um die "Geschichte" der Konserve nachverfolgen zu können und der definitive Verbrauch rückgemeldet wird kann man sicher darauf verzichten. Wir tun dies jedenfalls so in der BGU. Wichtig ist das von ausen visuell erkennbar ist, das Produkte im Sattelittendepot eingelagert sind, damit sie nicht vergessen gehen. Bei der Wiederaufnahme im Depopt sollte eine Kontrolle auf Hämolyse durch visuelle Kontrolle des Überstandes nach 12 h Ruhe erfolgen

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

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