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Autor Thema: Verlängerung der Kreuzprobengültigkeit bei perinataler Transfusion
WDR
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ID # 470


  Erstellt am 31. Mai 2019 11:29 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich bin gerade mit einer Fragestellung zur perinatalen Transfusion konfrontiert und hätte gerne folgenden Punkt zur Diskussion gestellt:

Richtlinientext:

Antikörpersuchtest und serologische Verträglichkeitsprobe vor Erythrozytentransfusionen können unter Beachtung der AB0-Blutgruppen mit dem Serum bzw. Plasma der Mutter durchgeführt werden.

Bis zum Abschluss der 4. Lebenswoche nach dem errechneten Geburtstermin des Kindes kann auf die Wiederholung der Kreuzprobe und des Antikörpersuchtests (bei Verwendung sog. Baby-EK-Präparate) verzichtet werden, sofern im Serum bzw. Plasma der Mutter keine irregulären Antikörper nachweisbar sind. Letztlich also eine Verlängerung der Gültigkeit der Kreuzproben und des AKS bis zum 28. Lebenstag.

Hierbei verstehe ich die Einschränkung auf Mütter ohne Antikörper nicht.
Die Wiederholung der KP mit bereits negativ getesteten Konserven und dem gleichen, nach Geburt gewonnen, mütterlichen Serum wird kein anderes Ergebnis liefern (gleiches gilt für den AKS). Bei Wiederholung der KP sowie des AKS alle 3 Tage aus frischem mütterlichen Serum, könnte man ggf. neue Antikörper finden, die nach der Geburt aufgetreten sind. Diese sind aber nicht auf das Kind übertragen worden und somit nicht relevant.

Wie wird das im Forum gesehen?

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Priv-Doz. Dr. Wolfgang Drobnik<br />Facharzt Labormedizin und Bluttransfusionswesen<br />MVZ Synlab Regensburg

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Mai 2019 | IP-Adresse: gespeichert



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