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Autor Thema: Outsourcing/Insourcing von Kreuzproben und Herausgabe von Blutkonserven
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 25. Mai 2021 16:11 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Dei Anfrage eines/r Forumnutzers/in:

Wir sind eine Tochter GmbH (Labor) einer Einrichtung der stationären Krankenversorgung mit städtischer Trägerschaft. Zur Zeit werden die Blutkonserven durch den örtlichen Blutspendedienst gekreuzt und herausgegeben. Nun hat der versorgende Blutspendedienst den Vertrag aus personellen Gründen mit dem Städtischen Klinikum gekündigt.
Voraussichtlich ab Juni 2021 sollen wir MTA's Montag-Freitag ab 20 Uhr, samstags ab 16 Uhr und sonn- und feiertags ganztägig, die vorgekreuzten Konserven und für den Notfall Blutgruppe 0 (ungekreuzt) herausgeben.
Ab September 2021 soll das Kreuzen von unseren MTA's übernommen werden. Keine unserer MTA's hat Routine in der Blutgruppenbestimmung, einschließlich Kreuzproben.
Unsere Geschäftsführer und der diagnostische Dienstleister haben, laut eigener Aussage, keine Qualifikation dazu. Bei Anfragen und Unstimmigkeiten sollen wir die umliegenden Blutspendedienste telefonisch kontaktieren.

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 27. Mai 2021 15:18 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Anfragenden,
die Kündigungsfristen seitens externer Laborpartner, in diesem Fall die Durchführung immunhämatologischer Leistungen ist in den jeweiligen Verträgen geregelt. Unabhängig davon ist es schwer nachvollziehbar, dass nach langer Zusammenarbeit und bei weiterer Kundenbeziehung ein Zeitraum von wenigen Wochen bis zur Einschränkung der Erbringungszeiten und wenigen Monaten zur Abkündigung von fachlich anspruchsvollen Leistungen aufgrund von Personalengpässen angekündigt wird.
Unverständlich bleibt beim bestehenden Versorgungsdefizit an EK der Blutgruppe 0, insbesondere Rh neg. in Deutschland uns insbesondere auch bei dem Versorger der Hinweis, in den Abend- und Nachtstunden doch ungekreuzte Ek der BG 0 zum Einsatz zu bringen. Laut RiliBÄK Hämotherapie Kap. 4.4.11 hat vor jeder Transfusion eine serologische Verträglichkeitstestung zu erfolgen, ein Einsatz von ungekreuzten EK ist dem Notfall zur Abwendung von Lebensgefahr oder ernsten Schadens für den Empfänger (Kap. 4.5) vorbehalten und muss begründet werden. Auch unter diesem Aspekt ist der Vorschlag des Versorgers zumindest aus haftungsrechtlicher Sicht bedenklich.

Nach Abkündigung ist seitens des Klinikums zügig zu klären, wer die Aufgabe des Leiter Blutdepots und die Leitung des immunhämatologischen Labors übernehmen kann, wenn der Leiter des Präsenzlabors im Klinikum nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügt. Dazu kann man neben dem Versorger auch bei Privatlaboren in der Region anfragen.
Des Weiteren ist es erforderlich, das immunhämatologische Wissen der MTLA des Präsenzlabors umgehend aufzufrischen, vielleicht kann dies in Zusammenarbeit mit dem Blutversorger erfolgen, solange dort noch Leistungen angeboten werden.

Grundsätzlich umfasst die MTLA-Ausbildung die Berechtigung immunhämatologisch tätig zu sein, die Organisation und die Einarbeitung ist hier äußerst knapp bemessen, aber es gibt keine Hinweise in der Fachliteratur zu minimalen Anforderungen oder Qualifizierungszeiten.

Wir bedauern Ihre Situation sehr, sehen den kurzfristigen Kündigungszeitraum ebenso wie die Empfehlung für das Handling in Nachtzeiten als kritisch, können aber hier keine rechtlichen Möglichkeiten erkennen, die zu einer Änderung der Situation führen würde.

Dr. R. Knels und Dr. G Wittmann
IAKH AG Immunhämatologie-Labor und Blutdepot

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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