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Autor Thema: Aufklärungspflicht Plasma Produkte
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 18. Januar 2005 10:48 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist die Gabe von Plasma Produkten wie PPSB/AT III, aber auch so banale Dinge wie Tetanus oder Rhesusprophylaxe, gleich aufklärungspflichtig wie die Transfusion von Blutprodukten??

Die Infektionsgefahr mit bekannten Viren ist sicher niedriger als bei Blutprodukten, schließt aber eine noch nicht entdeckte „Neue“ Erkrankung nicht aus.

Kann ich von der allgemeinen Wissen des Patienten ausgehen, das jede Gabe von Medikamenten mit Risiken verbunden ist wie auch die Gabe von Antibiotika und auf eine schriftliche Fixierung verzichten oder muss ich den selben Aufwand mit Aufklärungsbogen treiben wie bei einer Transfusion?

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 19. Januar 2005 19:50 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Es besteht für alle Plasmaderivate gleichermaßen eine Aufklärungspflicht und die Notwendigkeit, das Einverständnis einzuholen und zu dokumentieren. Dies muss nicht in Form eines Fragebogens geschehen. Allerdings soll die Aufklärung dem Risiko des angewendeten Präparats angemessen sein. Bei allen Plasmaderivaten muss man daher hinsichtlich möglicher Infektionen aufklären, die nicht als sicher, sondern als weitestgehend sicher anzusehen sind, wobei am ehesten noch die Gerinnungspräparate betroffen sind. Weiterhin sind generell allergische Reaktionen, bei bestimmten Plasmaderivaten, v.a. bei Gerinnungspräparaten sind seltene thromboembol. Komplikationen (PPSB, Fibrinogen, Immunglobuline), bei hochdosierter Substitution v.a. von Faktor VIII/von Willebrandfaktor-Präparaten Hämolysen (bei Blutgruppe A, B oder AB) sowie v.a. bei Gerinnungsfaktorpräparaten die Entstehung von Hemmkörpern gegen Gerinnungsfaktoren (Autoantikörper; bei Hämophilie Alloantikörper) zu nennen. Derzeit wird diskutiert, ob zumindest bei Gerinnungspräparaten die äusserst unwahrscheinliche Übertragung von vCJD genannt werden muss. Die Aufklärung gilt auch für Rh-Prophylaxe, Tetagam, Fibrinkleber, und ist für Albumin wahrscheinlich hinsichtlich Infektionen einschließlich vCJD (nicht aber hinsichtlich allergischer Reaktionen) verzichtbar. Der Aufwand bei Blut und Blutkomponenten ist ohne Frage höher. Im übrigen sind gerade wegen dieser Fragen nach den Rili 2000 auch in Einrichtungen, die nur Plasmaderivate anwenden Transfusionsverantwortliche und -beauftragte zu bestellen, die eine 8-std. Fortbildung einer LÄK haben. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn die genannten Aspekte dann auch in der Fortbildung abgehandelt würden.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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