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Autor | Thema: Lagerung von Plasmaderivaten |
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sloennecker ist neu hier ID # 25 |
Erstellt am 02. Februar 2018 17:05 (#1)
Zitat
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Wir diskutieren unter Berücksichtigung der aktuellen RiLiBÄK, ob eine Lagerung von Plasmaderivaten mit anderen Medikamenten doch möglich ist.
Der Wortlaut unter 4.7, Abs. 2 lautet: ?Blutprodukte dürfen nicht gemeinsam mit anderen Materialien, Stoffen, Lebensmitteln usw. gelagert werden.? |
Beiträge: 2 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
fleiter kommt regelmäßig her ID # 107 |
Erstellt am 05. Februar 2018 11:34 (#2)
Zitat
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Aus meiner Sicht ist es kein Problem, Plasmaderivate mit anderen Medikamenten im gleichen Kühlschrank zu lagern, natürlich muss dieser entsprechend kontinuierlich temperaturüberwacht sein und die Zugriffsrechte müssen definiert werden. s.auch AMWHV Abschnitt 2 §7 Lagerung und Transport.
----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
sloennecker ist neu hier ID # 25 |
Erstellt am 19. März 2018 15:57 (#3)
Zitat
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Mich wundert, dass sie sich auf die AMWHV bezieht. Die Azneimittel-und Wirkstoffherstellungsverordnung bezieht sich nur auf Herstellungsbetriebe und nicht auf Krankenhäuser, wie im §1 beschrieben ist. Es geht uns auch ausdrücklich nicht um die Lagerung von Blutkomponenten, sondern nur um die Lagerung von Plasmaderivaten. Als typisches Beispiel: darf Tetanol und Tetagam nebeneinander gelagert werden oder nicht?
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