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Author | Topic: Neuer Entwurf Transfusionsgesetz (TFG) |
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Schanzst kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 8 |
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Hinweis: das kommende Transfusionsgesetz (Entwurf) ist unter http://www.bmgs.bund.de einzusehen
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze/entwuerfe/EntwurfTransfusionsgesetz.pdf Folgende Hahnenfüße sind mir schon aufgefallen: Im Arzneimittelrecht wird eine Änderung eingeführt das auf Zubereitungen mit roten Blutkörperchen, sprich die Ery-Konserven, die Rhesusformel nicht mehr als Mosaik angegeben werden muss sondern nur noch der Rhesusfaktor also Rh (D) pos oder neg. -Wie soll ich dann die gebärfähige Frau mit CCDee versorgen, wenn mir die Rh Formel nicht mehr zur Verfügung steht? Alle EK selber austesten? In Krankenhausdepots werden Verordnungen aus der Pharma Betriebsverordnung und das AMG eingesetzt. -Langt es nicht wenn ich als Anwender, der das Blutdepot im Nebenamt leitet, mich einfach nach den Richtlinien und dem TFG richten kann? Da können dann die Inhalte der beabsichtigten Änderungen direkt stehen. Muss man jetzt noch mehr Gesetzestexte studieren und weniger für die Patienten machen? Warum sind plötzlich auch noch die Eigenblutprodukte in der Zahnarztpraxis frei vom TFG. Kann man nicht auch die MAT in der Anästhesie davon befreien? Das man den Lookback Zeitraum auf 30 Jahre ausdehnt läst sich ja noch ertragen, da die Akten nicht verlangt werden, nur die Sicherstellung der Rückverfolgungsunterlagen. Die Indikation zur Transfusion sollte jetzt schon zum Nachweis bei Klagen gegenüber dem Patienten in der Akte vermerkt werden. Wenn wir jetzt das noch rechtlich verpflichtend für jede Konserve dokumentieren müssen wird es bald zu einer Pflichthandlung ohne Inhalt (man sollte sich dann einen Stempel mit Anämie zulegen). ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
Posts: 141 | Member since: July 2003 | IP address: saved | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Die IAKH wurde in die schriftliche Anhörung zur Novellierung des TFG mit einbezogen. Der Vorstand der IAKH ist in dieser Angelegenheit in dem von Ihnen angesprochenen Sinne bereits vor mehreren Wochen tätig geworden, und hat beim BMG eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
----------------------- V. Kretschmer |
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