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Autor Thema: Leitlinien
GKieseritzky
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ID # 28


  Erstellt am 12. Januar 2004 22:28 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Leitlinien 2002:

"Da nur EK mit einem geringen Plasmaanteil verwendet werden, können sieim Bedarfsfall unter Berücksichtigung der Major-Kompatibilität im AB0-System unbedenklich wie AB0-gleiche EK übertragen werden (s. Tabelle3).

Leitlinien 2003:

"EK werden AB0-gleich transfundiert. In Ausnahmefällen, z. B. um eine Rhesus(D)-inkompatible EK-Transfusion zu vermeiden (s. u.), können auch AB0-blutgruppenkompatible Präparate transfundiert werden (s. Tab. 3). Die Ausnahmen sind zu dokumentieren."

Mühsam war die Akzeptanz einer ggfs. nur kompatiblen Konserven-Auswahl zu erreichen. Noch mühsamer vielleicht das Zurückrudern.........

Frage: Warum erfolgte die Verschärfung der Leitlinie?

Gustav Kieseritzky, Nienburg/Weser

Beiträge: 4 | Mitglied seit: Januar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
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ID # 8


  Erstellt am 18. Januar 2004 10:25 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hinweis auf den Text von Prof. Kretschmer auf dieser Page unter http://www.iakh.de/Handreichungen/TransfusionBlutgrkompatibel.rtf

Medizinisch kann ich Herrn Prof. Kretschmer voll folgen und doch finde ich die Regelung gut.

Sie dient wahrscheinlich der Verhinderung überproportionalen Verbrauchs der Blutgruppe 0. Wenn man die Messlatte nicht hoch hängt wird sich keiner mehr Konserven der Blutgruppe AB oder B ins Depot legen so das bei immer noch bestehendem Mangel an Konserven diese Blutgruppen in den Spendeeinrichtungen verfallen. Ich würde die Regelung sogar noch auf den Rh (D) Faktor ausdehnen.

Es gibt sicher medizinische Gründe das die Blutgruppe 0 überproportional verbraucht wird (Transfusion von Neugeborenen deren Mütter BG 0 sind, Notfalltransfusion) aber aus falschen Sicherheitsverständnis oder um nicht denken zu müssen wird häufig mit BG 0 transfundiert. (Gerade an unserer Uni-Klinik sicher nachzuweisen z.B. Z.n. Stammzell-transplantation mit Blutgruppenwechsel, Transfusion aller Säuglinge mit BG 0 , Notfalltransfusion mit bis zu 12 Konserven 0 negativ vor Blutgruppenbestimmung, Transfusion bei Mischblut nach Transfusion in anderen Krankenhaus).

Schon jetzt merkt man vor Feiertagen dass alle Welt 0 (negativ) bunkert. Wenn man dann was braucht bietet die Spendeeinrichtung A, AB und B wie sauer Bier an, kann aber das Depot nicht proportional der Blutgruppenverteilung aufstocken.

Gerüchteweise habe ich gehört dass das DRK Konserven der BG 0 verteuern will um gegen diesen Misstand zu steuern, was ich aber ethisch nicht für vertretbar halte (Krankheitskosten aufgrund der BG höher, Selektion der Patienten). Da finde ich die Sache mit den Richtlinien und Leitlinien besser wenn sie denn kontrolliert würden.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
GKieseritzky
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ID # 28


  Erstellt am 18. Januar 2004 13:55 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich stimme bzgl. der ökonomisch begründeten 0-lastigen Vorratshaltung mit Ihren Ausführungen inhaltlich überein. Bei grosser Entfernung zum BSD und relativ kleinen KH würde eine ABO-idente Transfusionspraxis aber zu ökonomischen UND logistischen Problemen führen. Prof. Kretschmer schreibt bezogen auf die Leitlinien 2002 in o.a. Artikel:

>>Die Leitlinien zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten haben nicht den gleichen hohen Stellenwert wie die Richtlinien. In den Richtlinien unter 4.3.5. heißt es “Erythrozytenkonzentrate werden ABO-gleich transfundiert. In Ausnahmefällen können bei Verwendung von plasmaarmen Erythroyztenkonzentraten (siehe Kap 2) auch ABO-ungleiche, sogenannte “majorkompatible” Präparate transfundiert werden (siehe Tabelle 4.3.5). Die Ausnahmen sind zu dokumentieren”.
Damit sind ausdrücklich Ausnahmefälle bei akutem Mangel gemeint, die nicht aus wirtschaftlichen Gründen kontinuierlich herbeigeführt werden. Andererseits ist diese Einschränkung auf den Notfall fachlich nicht begründet, was ich in einem Kommentar zu den Richtlinien dargelegt habe (siehe Anlage). In diesem Punkt wurden die Richtlinien gegenüber früheren eindeutig verschärft, sodass man aus der anschließenden Entschärfung in den Leitlinien auch entnehmen könnte, dass man diese Verschärfung wieder zurückgenommen hat. Ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, den Bedarfsfall auf den Notfall einzuschränken. Hier könnten Sie sich im Zweifelsfall auch auf mich berufen (Expertenwissen). Allerdings muss sichergestellt werden, dass nicht gleichzeitig Plasmen verabreicht werden, die minor-inkompatibel sind.
Es besteht keinerlei Notwendigkeit die ABO-ungleiche, majorkompatible Transfusion von Erythrozytenkonzentraten speziell zu dokumentieren oder den Patienten diesbezüglich zu informieren, da keine Nachteile zu erwarten sind.<<

Die neue Situation ergibt sich aus den neuen Leitlinien 2003, wie im ersten Posting zitiert. Ist die Tatsache der Leitlinien-Rückverschärfung auf Richtlinien-Niveau fachlich oder logistisch begründet? Wie verhält man sich möglichst unangreifbar in der beschriebenen Situation? Wird die nächste Ausgabe der Richtlinien weitere Veränderungen bringen?

Viele Fragen, aber ein Dauerproblem.
Gruss
G. Kieseritzky

Beiträge: 4 | Mitglied seit: Januar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 22. Januar 2004 15:01 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich bleibe dabei, dass trotz dieser Textverschärfung in den Richtlinien, die Major-kompatible ABO-ungleiche Transfusion auch außerhalb von Notfällen gerechtfertigt und medizinisch uneingeschränkt vertretbar ist. Wegen der Lagerungsdauer von EK und den Nachteilen länger gelagerter EK für die Patienten (Immunsuppression, Perfusionsstörungen) kann es nicht unser Ziel sein, die Depots unnötig mit Blutkonserven der Blutgruppen B und v.a. AB zu bestücken. Das bedeutet aber nicht, dass wir unsere Depots nur mit O und A-Konserven füllen, sondern dass wir diese seltenen Blutgruppen lediglich etwas unterrepräsentiert vorhalten. Umgekehrt steht außer Frage, dass wegen der perakuten Notfälle, bei denen die Blutgruppe noch nicht bestimmt ist, O D-neg. Blutkonserven überproportional vorzuhalten sind. Allerdings sollte man in diesen Fällen auch sehr sparsam bzw. restriktiv mit diesen Konserven umgehen (maximal 2-4, Ausnahmen bis zu 6), indem die Blutgruppe schnellstens (innerhalb 10 Min.) bestimmt und sofort auf die tatsächliche Blutgruppe übergegangen wird, denn die Patienten könnten ja auch z.B. ein Anti-c haben. Darüber hinaus herrscht immer wieder in Deutschland ein großer Mangel an O D-negativ, der uns regelmäßig zwingt, älteren Patienten mit D-neg ohne Antikörper, die keine chronische Transfusion zu erwarten haben, mit D-positiven EK zu transfundieren. Auch dazu muss man bereit sein, damit nicht Engpässe die Versorgung junger Frauen mit D-neg. oder Patienten mit Anti-D im Notfall gefährden.
Im übrigen ist es Sache der Produzenten, das Spendeaufkommen so zu regulieren, dass eine adäquate Versorgung möglich ist. Im Zweifelsfall sind eben Personen der Blutgruppe O , v.a. O D-neg. besonders zur Vollblutspende und solche der Blutgruppen B und AB v.a. zur Plasmaspende zu motivieren. Darüber hinaus könnte der zeitweise Mangel an Blutkonserven durch längere Lagerungsdauer verhindert werden. Es gibt Blutspendedienste, die für ihre EK nur 5 Wochen Lagerungsdauer ermöglichen. Wenn die EK darüber hinaus bereits eine Woche und länger gelagert wurden, bis die Krankenhäuser diese erhalten, ist der Verfall insbesondere der EK mit Blutgruppe B und AB vorprogrammiert.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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