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Autor | Thema: Bestrahlte Blutprodukte |
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kmkoehler ist neu hier ![]() ID # 29 |
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Dürfen zugelassene bestrahlte Erythrozyten- oder Thrombozytenkonzentrate auch an Patienten verabreicht werden bei denen die Bestrahlung dieser Präparate nicht erforderlich wäre?
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Beiträge: 2 | Mitglied seit: Januar 2004 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Nein, denn die Bestrahlung von Erythrozyten geht mit negativen Veränderungen der Zellen einher, da z.B. Radikale entstehen, sodass u.a. Membrandefekte entstehen, die mit erhöhtem Kaliumaustritt einhergehen. Niemand kann heute ausschließen, dass nicht beim Empfänger Langzeitschäden durch die Bestrahlung der Blutkonserven zustande kommen (aber nicht wahrscheinlich). Daher sollte man die Blutkonserven erst kurz vor Anwendung für den jeweiligen Patienten bestrahlen, und die Indikation für bestrahlte Präparate auf wirklich indizierte Fälle beschränken. Dann hat man auch nicht das Problem, überschüssige bestrahlte Konserven zu haben.
----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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