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Autor Thema: Kompatible Blutprodukte für operative Eingriffe
Lorentz
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ID # 2


  Erstellt am 14. Juli 2003 10:01 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
§ 4.2.2 der neuen Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten fordert " Für den bei operativen/invasiven Eingriffen zu erwartenden Transfusionsbedarf ist rechtzeitig eine entsprechende Anzahl - auch unter Berücksichtigung eventueller Komplikationen - kompatibler Blutprodukte bereitzustellen." Welche Anzahl an Bluteinheiten soll hier gekreuzt bereitgestellt werden? 50er, 90er, 95er oder 99er Percentile des Blutbedarfs?

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Arnulf Weiler-Lorentz

Beiträge: 51 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 26. September 2003 15:19 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Es besteht die Notwendigkeit einer Blutgruppen- und Antikörperbestimmung bei allen invasiven Eingriffen, bei denen die Möglichkeit einer akut transfusionsbedürftigen Blutungskomplikation mit einer Wahrscheinlichkeit besteht. Diese Wahrscheinlichkeit würde ich mit mindestens 0,1 % ansetzen. Das bedeutet im Klartext, dass die Blutungskomplikation so schwer ist, dass eine sofortige Transfusion von Erythrozytenkonzentraten aus vitaler Indikation erforderlich ist. Das bedeutet also nicht die Notwendigkeit einer Transfusion an sich, sondern die Notwendigkeit der Versorgung mit Erythrozyten, die keine weitergehenden Untersuchungen, wie Abklärung von Antikörpern mehr zulässt. Infolge dessen hängt die Entscheidung hinsichtlich der präoperativen Blutgruppenbestimmung und Untersuchung der auf Antikörper erstens von der allgemeinen und speziellen Situation in der Klinik ab (wer mit welchem operativen Geschick zu Werke geht und wie die Versorgung von Seiten des Labors bzw. des Blutdepots aussieht) und wird zweitens von der individuellen Situation des Patienten bestimmt (wie groß bei Eintreten von möglichen Komplikationen der Blutverlust ist, ob dieser Blutverlust kritische Hb-Werte unterschreiten kann, und ob der/die Patient/Patientin durch frühere Transfusionen oder Schwangerschaften immunisiert, d. h. Antikörper aufweisen kann, die eine Versorgung mit Blut gefährden). Pauschale Zahlenangaben, wie oben angegeben, sollten lediglich die Kliniker anregen, sich dieser Problematik zu stellen und für die verschiedenen Eingriffe in ihrem Haus entsprechende Vorgaben festzulegen.
Für Blutungskomplikationen müssen in diesen Fällen immer genügend Blutkonserven in der passenden Blutgruppe im Depot bereitstehen, um solche möglichen Blutungkomplikationen bis zur weiteren Belieferung durch den versorgenden Blutspendedienst beherrschen zu können. Nur die mit einer Transfusionswahrscheinlichkeit von ³10% nach Hausstatistik benötigten Blutkonserven müssen schon gekreuzt bereitstehen. Wenn die Möglichkeit besteht, sofort bei Blutung und absehbarem Mehrbedarf nachkreuzen zu können und der Antikörpersuchtest negativ ist, reicht der mittlere Bedarf (ca. 50%) bzw. eine Anfangsversorgung mit 2 (selten mehr) Erythrozytenkonzentraten.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Lorentz
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ID # 2


  Erstellt am 18. Juli 2004 21:17 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich denke, der Bedarf an bereitgestellten Erythrozytenkonzentraten bzw. Blutprodukten muß sich auch an der Dynamik des zu erwartenden Blutverlustes orientieren, nicht nur am durchschnittlichen mittleren Bedarf.

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Arnulf Weiler-Lorentz

Beiträge: 51 | Mitglied seit: Mai 2003 | IP-Adresse: gespeichert
ab
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ID # 54


  Erstellt am 10. November 2005 15:02 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In der Richtlinien-Novellierung erscheint mir der Abschnitt 4.2.2 Untersuchungsumfang missverständlich:
Die Pflicht zur Aufklärung und Bereitstellung von Eigenblut bzw. Fremdblut war bisher bei einer Transfusionswahrscheinlichkeit von 10% lt. hausinterner Bedarfsliste unter Berücksichtigung der individuellen Risiken bereitzustellen. Die neue RILI führt aus:
.Im Regelfall müssen vor allen invasiven und operativen Eingriffen, bei denen intra- und perioperativ eine Transfusion ernsthaft in Betracht kommt (Transfusionswahrscheinlichkeit von mindestens 10%, z.B. definiert durch hauseigene Daten), ein gültiger Befund der Blutgruppenbestimmung und ein Ergebnis des Antikörpersuchtests des zuständigen Laboratoriums vorliegen.
Diese Aussage suggeriert, dass bis zu einer Transfusionswahrscheinlichkeit bis 10% keine Blutgruppenbestimmung mit AKS nötig ist.
Hier wären wir wohl auf einem sehr unsicheren Weg. :confused:

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Beiträge: 7 | Mitglied seit: November 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 24. November 2005 12:48 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Dieser in der letzten Diskussionsbemerkung angesprochene Passus in den RILI 2005 ist völlig inakzeptabel und würde bedeuten, dass für viele Eingriffe (Gallenextirpation, Hysterektomie, Strumektomie, Kaiserschnitt, Knie-TETP usw), wo selten (<10% Transfusionswahrscheinlichkeit), dann aber u.U. erhebliche transfusionsbedürftige Blutungskomplikationen auftreten, die Voruntersuchungen fehlen (Blutgruppe, Ak-Suchtest), sodass dann bei Vorliegen von Antikörpern (1,5 % bis 2,5%, positive Ak-Suchtests sogar 4-5%) potentiell inkompatibel transfundiert werden müsste. Das widerspricht jeglichem internationalen Standard. Die BÄK wurde bereits von der IAKH darauf aufmerksam gemacht. Es soll Anfang des Jahres neu verhandelt werden. In diesem Punkt darf man den RILI nicht folgen (auch aus juristischer Sicht), da das Expertenwissen eindeutig anders ist und der anerkannte internationale Standard ebenfalls. Es gibt hierzu bereits eine Stellungnahme von der LÄK Hessen und mir (Oktoberheft). Die Grenze von 10% Teransfusionswahrscheinlichkeit gilt weiterhin für die zusätzliche Bereitstellung von gekreuzten Konserven, diese sollte aber nicht allein nach Standardbedarf, sondern anhand des einzelnen Falls und der Versorgungsmöglichkeiten (Depotgröße, Entfernung des BSD und Labors) erfolgen.

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V. Kretschmer

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