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Author | Topic: LyoPlas - Probleme |
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hzieser kommt regelmäßig her ID # 64 |
Posted on July 05, 2005 05:59 AM (#1)
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Hallo,
wir haben bzw. mussten jetzt erstmals LyoPlas universal einsetzen. Und ich muss sagen, ich bin sehr enttäuscht; einmal ganz davon abgesehen, dass möglicherweise der Gehalt an Gerinnungsfaktoren anders/schlechter ist, als bei Quarantäneplasma. Lyoplas muss bei Raumtemperatur zwischen 4 und 25 Grad vor Licht geschützt aufbewahrt werden. Bei uns wird LyoPlas in einem Blut-Kühlschrank aufbewahrt, also max. acht Grad. Im Labor können Temperaturen unter 25 Grad nicht garantiert werden, auch wird die Raumtemperatur nicht überwacht. Möglicherweise wird die Auflösung des Lyophilisats aber durch die Lagertemperatur beeinflusst. Meine Frage: Muss die Glasflasche mit dem Wasser für Injektionszwecke ebenfalls in diesem Temperaturbereich aufbewahrt werden oder kann ich das Wasser aus der Packung nehmen und getrennt lagern, ohne Temperaturkontrolle und Überwachung? Darf ich auch anderes, also nicht das beiliegende, Wasser nehmen? Weiter würden mich Erfahrungen anderer Anwender interessieren. LyoPlas universal wird bei uns wohl hauptsächlich im Notfall eingesetzt, also dann wenn wenig Zeit und wenig Personal vorhanden ist. Bisher legte man vier bis sechs GFP in den Wärmer und brauchte sich erst einmal nicht darum zu kümmern. Jetzt ist es anders: Eine Person ist acht Minuten damit beschäftigt, das Präparat herzurichten: Das Wasser läuft nicht alleine ein, es muss geschwenkt werden; kurzgesagt, man kann es nicht einfach hinstellen und nach wenigen Minuten ist es transfusionsbereit. Also, wie sind Ihre Erfahrungen? Hartmut Zieser |
Posts: 9 | Member since: July 2005 | IP address: saved | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Posted on July 20, 2005 10:26 AM (#2)
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PM E-mail HP
Bitte stellen Sie die Frage nach der Lagerung des Wassers an den Hersteller und geben Sie uns dann die Antwort im Forum. Ich denke, dass das Wasser gesondert ungekühlt gelagert werden kann, aber man das zum Trockenplasma gelieferte nehmen muss (schon aus Regressgründen!), aber diese Aussage ist nicht verbindlich.
----------------------- V. Kretschmer |
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