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Author | Topic: Operative Blutungen bei Zeugen Jehovas |
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Nießner kommt regelmäßig her ID # 17 |
Posted on July 21, 2005 05:14 PM (#1)
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Wir sind an der Erarbeitung einer SOP zur Versorgung von Pat., die Transfusionen ablehen. Mich interessiert, nach welchem Regime versorgen die Kollegen solche Patienten? Wie läuft die konkrete Versorgung ab: wann und wieviel Trasylol, wann Fibrinogen, welche Einzelfaktoren in welcher Dosierung? Faktoren präop. oder intraop; ab welchem Hb einsteigen? Wielange Epo und Fe vor OP?
Wie sieht das mit den Kosten aus? Muß dies aus den DRG bezahlt werden, akzeptieren die Kassen die Mehrausgaben durch verlängerte Intensivtherapie etc. Ist es legitim, eine Kostenübernahmeerklärung durch den Patienten unterschreiben zu lassen? ----------------------- Christoph Nießner Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher |
Posts: 24 | Member since: November 2003 | IP address: saved | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Posted on August 26, 2005 03:46 PM (#2)
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Ihre Frage ist sehr weitläufig und kann schon deshalb nicht erschöpfend beantwortet werden, weil die Therapie im Einzelfall von den klinischen Umständen abhängt. Dennoch versuche ich einzelne Punkte zu beantworten, um auch die Diskussion diesbezüglich in Gang zu bringen. Im übrigen finde ich, dass wir diese Fragen bei den Marbuger Transfusionsgesprächen diskutieren sollten:
- Trasylol und evtl. auch Desmopressin erst bei Blutung oder entsprechender Hämostasestörung. Dosierung in Abhängigkeit von der Schwere der Störung bzw. Blutung. Wir haben bereits mit niedrigen Dosierungen mit Trasylol Erfolge festgestellt (500.000 KE im Bolus, 200.000 KE/Std. für Std bis wenige Tage je nach Blutungsgefährdung bzw. Störung). In letzter Zeit geben wir allerdings zunehmend statt Trasylol Cyklocapron (3 - 4,5 g/die). - Desmopressin (Minirin) applizieren wir (u.U. zusätzlich) bei niedrigen Thrombozyten oder Thrombozytenfunktionsstörungen bzw. pathologischem PFA. - Gerinnungspräparate sind ebenfalls besonders zustimmungspflichtig, wenn nicht rekombinant. Wir setzen diese in diesen Fällen sicher früher ein, als den bisher üblichen kritischen Grenzen, für die eine wissenschaftliche Evidenz besteht (z.B. Fibrinogen schon bei >/= 1 g/L, bei neurochirurgischen Eingriffen schon bei >/= 1,4 g/L) - NovoSeven wird nur im Rahmen der zugelassenen Indikationen eingesetzt. Die Einverständniserklärung sollte festhalten, dass nur die allgemein anerkannten und zugelassenen blutsparenden Verfahren zum Einsatz kommen. - Epo (2 x 100 - 150 E/kg KG/Woche) sollte 3 Wochen vor Op. zusammen mit intravenöser Applikation von Eisen (2 x 200 Ferlecit mg/Woche) angewendet werden. Bis zum Überschreiten des kritischen Hb sollte man diese Therapie auch postop. fortführen. - Die Kosten müssen wohl von der Klinik getragen werden, was aber auch m.E. vertretbar ist. Sie können aber auch versuchen, die Krankenkasse vorher zu kontaktieren. Wenn ein Patient durch Bluttransfusion infiziert würde (extrem selten!) oder aber Antikörper entwickelt (relativ oft), sodass er bei weiteren Transfusionen Versorgungsprobleme bekommt, etc. oder wenn er gar eine verzögerte Transfusionsreaktion entwickelt (selten) bzw. infolge Immunsuppression vermehrt Sekundärinfektionen bekommt, wird die Behandlung letztlich teurer. Immerhin verdanken wir den Zeugen Jehovas viele wertvolle Erkenntnisse bzgl. Blutsparen und kritischem Hb. ----------------------- V. Kretschmer |
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gurkerl ist neu hier ID # 210 |
Posted on June 04, 2010 10:20 AM (#3)
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hallo,
wir erstellen gerade KHinterne Leitlinien und dabei habe ich eure Seite gefunden daher natürlich gleich meine Frage: hat jemand SOPs oder sonstiges nützliches Material für mich (möchte nicht unverschämt sein, aber wenn es leicht geht ... danke! |
Posts: 2 | Member since: June 2010 | IP address: saved | |
ab kommt regelmäßig her ID # 54 |
Posted on June 10, 2010 08:47 AM (#4)
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Die Weitergabe von ganzen SOP ist i.d.R. untersagt und macht auch nicht viel Sinn, da eine Anpassung an die ganz konkreten Bedingungen jeder Klinik unumgänglich ist. Und genau hierauf sollte man auch großen Wert legen, damit die nötige Akzeptanz beim Anwender erreicht wird.
Empfehlenswete Grundlage ist das Musterhandbuch des BDT, in dem auch die rechtlichen Grundlagen jeweils benannt sind, müsste ggf. mit den neuesten RiLi-Änderungen noch abgeglichen werden. Viel Erfolg! ----------------------- ab |
Posts: 7 | Member since: November 2004 | IP address: saved | |
gurkerl ist neu hier ID # 210 |
Posted on June 12, 2010 08:14 AM (#5)
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danke ab! Muster mit rechtlichen Grundlagen sind genau das, was ich im Moment brauche, habe nur meine Suche im Netz begonnen und nicht bei schriftlichen Werken
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