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Autor Thema: Indikation für bestrahlte Blutprodukte
ckarius
ist neu hier
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ID # 95


  Erstellt am 20. Februar 2006 09:53 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Bei Beachtung der aktuellen Richtlinien ergeben sich bei uns in jüngster Zeit Unklarheiten in Bezug auf die Versorgung mit bestrahlten Blutkomponenten. Diese Blutprodukte sind regelmäßig nicht so einfach zu erhalten, so dass bei Gabe eines bestrahlten Präparates oft ein hoher zusätzlicher Aufwand betrieben werden muss. Andererseits möchten wir den Patienten durch Versorgung mit nichtbestrahlen Präparaten nicht schädigen.

Wir bitten daher um Auskunft welche Patienten als Patienten mit schwerem Immundefektsyndrom und damit für die Versorgung mit bestrahlten Blutkomponenten eingestuft werden müssen.

- alle Patienten mit medikamentöser Immunsuppression bei der Behandlung von akuten Leukämien?
- primär alle Patienten mit AML?

- oder ist eine Orientierung an der Schwere der Leukopenie (Lymphopenie) und / oder Dauer der Leukopenie sinnvoll? Gibt es Schwellenwerte?

- welcher Parameter ist für Patienten mit NHL sinnvoll?

- Sind Patienten mit Z. n. Organtransplantation Patienten mit allogener Stammzell-/Knochenmarktransplantation bzgl. der Indikation für bestrahlte Blutprodukte gleichzusetzen?

- Impliziert jegliche Hochdosischemotherapie die spätere Stammzelltransplantation?

Für Ihre Antwort darf ich mich recht herzlich bedanken.
Mit freundlichen Grüßen
Karius

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Karius

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Februar 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 22. Februar 2006 06:42 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In 10 Jahren als klinisch tätiger Arzt in Anästhesie und Nephrologie (außerhalb der Stammzelltransplantation und Neonatologie) ist mir kein Fall erinnerlich das bei einem normalen Patienten auch nur der Verdacht auf eine GvH (Graft versus Host Reaktion) gestellt wurde. Vielleicht sind ja gelegentlich Hautreaktionen als allergische Reaktion verkannt worden und wir wußten gar nicht was eine GvH ist.

Bei der Transplantation von soliden Organen soll es gelegentlich GvH geben, die Zellen werden aber dann mit dem Organ transplantiert bei dem sogar eine möglichst große HLA Übereinstimmung bestehen sollte was das Überleben und die Funktion der fremden immunkompetenten Zellen begünstigt. Hier kann man das Organ ja nicht bestrahlen und die Therapie besteht dann ja auch in der Immunsuppression.

Ich halte daher alle Patienten die keine Umkehrisolation benötigen für ausreichend immunkompetent mit den wenigen Fremdlymphozyten aus Blutkomponenten zurecht zu kommen und empfehle sich an die Richtlinien 2005 zu halten. Diese legen sich erneut recht gut fest bezüglich der Vermeidung einer GvH und präzisieren auch den Zeitraum um eine Stammzeltransplantation. Bestrahlung ohne Indikation verschlechtert nur das Transfusionsinkrement und die Überlebenszeit der Erythrozyten. Die Empfehlung spreche ich auch bezüglich CMV Testung aus.

siehe auch Forum1: Allogene Transfusion » Bestrahlte Blutprodukte bei der Therapie mit Purin-Derivaten

Richtlinien Hämotherapie 2005 . Kapitel 4

4.5.5 Vermeidung einer Graft-versus-Host-Reaktion

Tabelle 4.5.5 Indikationen für die Bestrahlung von Blutkomponenten

- alle Blutkomponente aus gerichteten Blutspenden von Blutsverwandten
- alle HLA-ausgewählte Blutkomponenten
- alle Granulozytenpräparate

Blutkomponenten für die
- Intrauterine Transfusion
- postpartale Austauschtransfusion*
- Transfusion von Frühgeborenen (bis zur Vollendung der 37 Schwangerschaftswochen)
- Transfusion von Neugeborenen bei Verdacht auf Immundefizienz
- Transfusion bei allogener Stammzell-/Knochenmarktransplantation
- Transfusion (7 . 14 Tage) vor autologer Blutstammzellentnahme
- Transfusion bei autologer Stammzell-/Knochenmarktransplantation (ca. drei Monaten nach Transplantation)
- Transfusion bei schwerem Immundefektsyndrom oder Patienten mit AIDS
- Transfusion bei M. Hodgkin (alle Stadien)
- Therapie mit Purin-Analoga (Fludarabin, Cladrabin,Deoxycoformycin)
- Therapie mit Anti-T-Lymphozyten-Antikörpern (Alemtuzumab, ATG/ALG)
- Transfusion bei Hochdosis-Chemotherapie mit oder ohne Ganzkörperbestrahlung bei Leukämien, malignen Lymphomen und soliden Tumoren*
* : nicht gesicherte Indikationen
(Diese Auflistung ist der Entwicklung neuer immunsuppressiver Medikamen-te/Maßnahmen anzupassen)

Zur Vermeidung von Graft-versus-Host-Reaktionen bei besonders gefährdeten Empfängern sollten alle Blutkomponenten mit ionisierenden Strahlen (empfohlene Dosis: 30 Gy) behan-delt werden. Indikationen für bestrahlte Erythrozyten- und Thrombozytenkonzentrate sowie GFP sind in Tabelle 4.5.5. aufgeführt (s. Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten).

4.5.6 Vermeidung von CMV-Infektionen
Folgenden, besonders gefährdeten Patienten sollten CMV-AK-negative zelluläre Blut-präparate transfundiert werden (7):
- Feten (intrauterine Transfusion)
- Frühgeborene
- Empfänger eines allogenen Stammzellpräparates
- Empfänger mit schweren angeborenen Immundefekten (SCID)
- CMV-negative, HIV-infizierte Patienten
- CMV-negative, schwangere Frauen.
CMV-AK-negative Blutpräparate werden empfohlen. Im Notfall und bei Versorgungsschwierigkeiten können ausschließlich leukozytendepletierte Präparate transfundiert werden.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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