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Autor Thema: Bedside Test bei Thrombozytentransfusion
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 14. September 2006 12:28 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich bin jetzt Assistenzärztin in einer Abteilung für Hämatologie/Onkologie. Heute kam bei uns während des Stationsalltages die Frage auf, ob vor der Gabe von TKs ein Bedside-Test gemacht werden muß. Die Meinungen gingen weit auseinander, so dass ich im Internet recherchiert habe. Die Uni Wien sagt, dass Thrombozyten nur wenig ABO-Antigene und keine Rh-Antigene exprimieren, ein Bedside-Test nicht notwendig sei und es bei einer nicht-ABO-kompatiblen Transfusion im schwersten Falle zu einem Thrombozytenverlust von 20% komme. Die Bundesärztekammer, die Unis Ulm und Hamburg geben dagegen an, dass Thrombozyten sehr wohl ABO- und auch Rh-Antigene tragen und deswegen ein Bedsidetest durchzuführen sei. Speziell bei Schwangeren sei bei der Gabe von TKs auf das Antigen D zu achten. Wegen dieser sehr konträren und verwirrenden Informationen wende ich mich nun an Sie mit der Bitte um eine konkrete Richtlinie bei der Gabe von Thrombozytenkonzentraten. Vielleicht können Sie mir außerdem die Frage beantworten, wie lange Bedside-Tests nach Hinzufügen von Blut valide sind? Müssen Bedside-Tests nach einem bestimmten Zeitintervall wiederholt werden?
Anonyme Anfrage

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 13


  Erstellt am 14. September 2006 12:29 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Es sind nicht die ABO-Blutgruppen der Thrombozytenpräparate, die, außer einer verminderten Wirkung bzw. Dauer der Wirkung, ein Risiko mit sich bringen, sondern die ABO-Antikörper im Plasma der Präparate, weshalb man möglichst ABO-gleich bzw. ABO-minor-kompatibel (keine Spender-ABO-Ak gegen die Empfänger-ABO-Blutgruppe) transfundieren soll (wie bei FFP). Allerdings sehen die Richtlinien der BÄK (Novelle 2005), und nur die sind nach dem Transfusionsgesetz verbindlich, keinen ABO-Bedsidetest vor Transfusion von TK oder FFP vor (nur für Erykonzentrate und Granulozytenpräparate wegen des hohen Ery-Gehalts). In Marburg empfehlen wir den ABO-Bedsidetest wegen des Risikos hämolytischer Transfusionsreaktionen im Hinblick auf mögliche Verwechslung der Präparate oder Patienten trotzdem. Bzgl. der anderen Fragen wird auf andere Stellen im Forum verwiesen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 13


  Erstellt am 14. September 2006 12:30 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Es sind nicht die ABO-Blutgruppen der Thrombozytenpräparate, die, außer einer verminderten Wirkung bzw. Dauer der Wirkung, ein Risiko mit sich bringen, sondern die ABO-Antikörper im Plasma der Präparate, weshalb man möglichst ABO-gleich bzw. ABO-minor-kompatibel (keine Spender-ABO-Ak gegen die Empfänger-ABO-Blutgruppe) transfundieren soll (wie bei FFP). Allerdings sehen die Richtlinien der BÄK (Novelle 2005), und nur die sind nach dem Transfusionsgesetz verbindlich, keinen ABO-Bedsidetest vor Transfusion von TK oder FFP vor (nur für Erykonzentrate und Granulozytenpräparate wegen des hohen Ery-Gehalts). In Marburg empfehlen wir den ABO-Bedsidetest wegen des Risikos hämolytischer Transfusionsreaktionen im Hinblick auf mögliche Verwechslung der Präparate oder Patienten trotzdem. Bzgl. der anderen Fragen wird auf andere Stellen im Forum verwiesen.

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V. Kretschmer

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