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Autor Thema: Hepatitis B Impfung vor Gabe von Blutprodukten
Huckhagel
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ID # 121


  Erstellt am 24. Oktober 2006 15:25 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Trotz Optimierung der Diagnostik besteht weiterhin ein minimales Restrisiko einer Hepatitis B Übertragung durch
die Applikation von Blutprodukten.
Bin ich - insbesondere bei planbaren Eingriffen - verpflichtet, den potentiellen Empfängern eventuell
infektiöser Präparate eine Hepatitis B Impfung rechtzeitig
zu empfehlen und welche Dokumentation ist erforderlich ?
Mit freundlichen Grüßen
Huckhagel
Abteilung für Transfusionsmedizin Klinikum Nordfriesland

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Oktober 2006 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
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ID # 107


  Erstellt am 30. Oktober 2006 12:32 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sie sind verpflichtet, den Empfänger über das Restinfektionsrisiko aufzuklären, Sie sind jedoch nicht verpflichtet, eine Hepatitis B Impfung zu empfehlen.
Sollten Sie diese Empfehlung geben, müssen Sie dises schriftlich dokumentieren, sinnvollerweise auf dem Aufklärungsbogen für die Transfusion, ansonsten in der Patientenakte.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 03. November 2006 11:16 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Die Situation ist nicht ganz so einfach, da die STIKO (Impfkommission) vor Jahren eine Empfehlung herausgab, vor Eingriffen mit erwartbarem Transfusionsbedarf prophylaktisch gegen HBV zu impfen. Ich habe damals die Anästhesisten beraten. Wir sind davon ausgegangen, dass diese Empfehlung nur Sinn macht, wenn vor Op (z.B. geplante herzchirurgische Op. mit mindestens mehreren Monaten Vorlauf) genügend Zeit für die Impfung bleibt, die man allerdings dann mit kürzeren Intervallen durchführt. In solchen Situationen halte ich die Empfehlung für indiziert. Für den Regelfall ergibt sich auch für elektive Eingriffe keine Indikation.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
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ID # 107


  Erstellt am 03. November 2006 14:47 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Das ist aber doch nach wie vor "nur" eine Empfehlung, keine Verpflichtung oder ergeben sich daraus rechtliche Konsequenzen?

Andere Frage in dem Zusammenhang:
Was halten Sie von der Impfung von Blutspendern gegen HBV?

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
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Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 13


  Erstellt am 08. November 2006 11:24 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Diese Kommission hat für Impffragen eine Bedeutung vergleichbar zum AK-Blut. Ich kann die juristische Bedeutung leider nicht richtig einschätzen, aber ich schließe sie nicht aus. Für den Berufsverband der Anästhesisten war diese Stellungnahme jedenfalls ein Problem.
Was die Impfung von Spendern anbelangt, halte ich diese prinzipiell für gut, wenn sie finanziert ist. Ich würde allerdings noch lieber die ganze Bevölkerung durchimpfen. Es ist auch zu fürchten, dass durch das Impfangebot für Blutspender wieder Menschen als Spender angelockt werden, die man nicht haben möchte, weil sie ein viel größeres Risiko hinsichtlich anderer Infektionen haben.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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