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Babykonserve Kreuzprobe (3 Stimmen gesamt)
1. Babykonserve (33,3%, 1 Stimmen)
2. Kreuzprobe (66,7%, 2 Stimmen)

Autor Thema: Babykonserve Kreuzprobe
embrinckmann
kommt regelmäßig her
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ID # 18


  Erstellt am 25. September 2008 08:03 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ab welchem Alter müssen Babykonserven gekreuzt werden wenn kein mütterliches Blut zur Verfügung steht? Wir haben bisher immer O neg. CMV neg. ungekreuzt transfundiert. Ist das weiterhin richtlinienkonform???
DANKE für jede Antwort!!!
Eva

Beiträge: 12 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 07. Oktober 2008 18:02 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Blutgruppe 0 finde ich OK um der häufigen A/B-O Konstelation auszuweichen. (Trotzdem würde ich vorher die kindliche Blutgruppe bestimmen wollen um nicht bei Mischblut nach 3 Monaten dann weiter im dunklen zu tappen, auch wenn diese erst sicher nach dem 1 Lebensjahr bestimmbar ist. Nabelschnurblut oder Reste aus der Serumchemie/Hämatologie sind da ausreichend. Identitätssicherung!)

Ich würde dann Rh-Blutgruppenkompatibel transfundieren, denn wer will schon einem Kind mit CC ein anti-c induzieren, insbesondere bei kleinen Mädchen!

Auserdem würde ich wenigstens einen Antikörpersuchtest machen und entsprechend der Richtlinien bei negativen Befund bis zu 4 Wochen nach errechneten Geburtstermin Baby Satelitten transfundieren ( Das sind dann 3 x 50µl Serum für den AKS und 1 x 50µl Serum für die Kreuzprobe. Die Kreuzprobe selbst ist für mich bei negativen AKS verzichtbar aber Bestandteil der Richtlinien. Ich denke dafür, das dann transfundiert wird und der Verlust sicher ausgeglichen wird, ist das kein großer Blutverlust und kann auch aus einem Hämatologieröhchen mitgemacht werden wenn die Indentitätssicherung gegeben ist. Es wird viel mehr Blut für Serumchemie und Blutbildbestimmung täglich verwendet als für Transfusionen.)




Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)
gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) (Novelle 2005)

4.4.2 Besonderheiten der perinatalen Transfusionstherapie

– Antikörpersuchtest und serologische Verträglichkeitsprobe vor Erythrozytentransfusionen können unter Beachtung der AB0-Blutgruppen mit dem Serum bzw. Plasma der Mutter durchgeführt werden.

– Bis zum Abschluss der vierten Lebenswoche nach dem errechneten Geburtstermin des Kindes kann auf die Wiederholung der Kreuzprobe (bei Verwendung sog. Baby-EK-Präparate) verzichtet werden, sofern im Serum der Mutter und des Kindes keine irregulären Antikörper nachweisbar sind und der direkte Antiglobulintest mit den Erythrozyten des Kindes negativ ausfällt

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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