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Autor Thema: Bestrahlte Blutkomponenten bei M. Hodgkin in der vollständigen Remission
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 23. Februar 2011 00:40 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Frage einer Teilnehmerin des Forums am 22.2.2011war:
"Ich habe eine Frage zur Bestrahlung von BK:
Lt Leit/Richtlinien müssen BK für Pat. mit Lymphomen(Hodgkin u. Non Hodgkin) in allen Stadien bestrahlt werden.Gilt dies auch fuer Patienten die sich nach entsprechender Therapie in nachgewiesener Remission befinden? Dies geht aus dem entsprechenden Text leider nicht hervor"

Die Antwort lautete:
Liebe Frau Kollegin x,
Wie Sie schon richtig erwaehnten, geht aus der Richtlinienformulierung leider nur hervor, dass zur Indikation zu Bestrahlung von Blutkomponenten auch die Lymphome und Leukaemien unter Hochdosischemotherapie und Morbus Hodgkin in jedem Stadium zaehlen. Die Bestrahlung hat zum Ziel, die Graft-versus-Host-Reaktion (GVH) durch immunkompetente Lymphozyten des Spenders beim immunsupprimierten Empfaenger zu verhindern. Wie in den Querschnittsleitlinien 4. ed nachzulesen ist (11.4, S. 253) sind mindestens 12 Todesfälle einer transfusionsassoziierten GVH berichtet. Durch eine prospektive Studie muss mit einer Inzidenz von 4% der GVH in diesem Kollektiv gerechnet werden. Daten zur Inzidenz von GVH bei Hodgkin Patienten in der Remission sind unseres Wissens nicht verfuegbar. Mit zunehmendem Abstand von der ersten vollstaendigen Remission nach Chemo- und/oder Radiotherapie wird die Immunsuppression weniger wahrscheinlich. Die gaengige Praxis in den meisten Kliniken ist, dass eine x-jährige Vollremission eine Gefaehrdung mit einiger Erfahrungsicherheit ausschließt und deshalb die Blutkomponenten nicht weiter bestrahlt werden. In anderen Kliniken sind vor allem hämatologische Meinungen ausschlaggebend, dass Hodgkinpatienten lebenslang bestrahlt werden sollten. Mangels Evidenz geben die Richtlinien hier nichts anderes an.
Meine Meinung ist: Eigentlich sollte die Immunkompetenz in der Vollremission wieder hergestellt und eine unbestrahlte Konserve gut vertragen werden. Patienten in der kompletten Remission eines Morbus Hodgkin sind aber bezueglich einer eventuell doch vorhandenen Immunsuppression schwer einzuschätzen, da Immunkompetenz nicht gemessen werden kann. Deshalb empfehlen wir bei allen Hinweisen auf ein Rezidiv oder der Immunschwäche bei Patienten die formal in der Remission sind vorsichtshalber eine Bestrahlung der Komponente.
Zur Erläuterung: Eine vollstaendige Remission wird angenommen, wenn das (in Abhaengigkeit vom verwendeten Therapieprotokoll) Restaging nach zwei, vier oder sechs Chemotherapie-Zyklen sowie vor und nach der Strahlentherapie ohne pathologischen Befund bleibt. Da aber auch nach Vollremission (je frueher desto schlechter die Prognose) eine Anaemie als Symptom eines Rezidivs oder eines Zweittumors auftreten kann und die Indikation zur Transfusion in diesem Rahmen gestellt wird, waere in dieser Situation ein Restaging und eine Versorgung mit bestrahlten Konserven angezeigt.
Wenn die Bestrahlung einfach verfügbar und organisierbar ist und eine dringliche Gabe zur Abwendung einer Blutung oder einer Ischaemie nicht notwendig ist, würde ich aus Sicherheitsgruenden eine vorsorgliche Bestrahlung auch in der Remission bei Hinweisen auf eine wie auch immer geartete Immunkompromitierung empfehlen.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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