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Autor Thema: Verantwortlichkeiten und Ablauf im Falle einer Transfusionsserie
Medago
kommt regelmäßig her
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ID # 146


  Erstellt am 01. März 2011 10:31 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte Damen und Herren,

Auf peripheren Stationen kann theoretisch nach der ersten Transfusion eine weitere Konserve an das Pflegepersonal mit entsprechender Qualifikation (Erkennen von Transfusions-reaktionen etc.) delegiert werden (verantwortl. Arzt muss in OP etc.) unter der Voraussetzung, das der Arzt die Identitätssicherung mit den vorbereitenden Kontrollen durchgeführt hat und die Konserven unmittelbar und unverwechselbar beim Patienten bleiben.
Bis hierher dürfte das Vorgehen sicher richtlinienkonform sein.
Von nun an scheint es unterschiedliche Vorgehensweisen zu geben.
1. Variante:
Die beiden zu transfundierenden Konserven werden mit einem Transfusionsbesteck versehen und über einen Dreiwegehahn mit dem venösen Zugang des Patienten verbunden.
Der verantwortliche Arzt leitet die Transfusion der 1. Konserve (sog. biologische Vorprobe) selber ein, lässt etwa 10 ml einlaufen, stoppt die Konserve für 5- 10 min. und
lässt dann den Rest einlaufen, wenn der Patient unauffällig geblieben ist.
Anschließend legt die qualifizierte Pflegekraft den 3-Wege-Hahn für die 2.Konserve um und beobachtet dabei den Patienten in regelmäßigen Abständen.

2. Variante.
Die beiden zu transfundierenden Konserven werden genauso mit einem eigenen Transfusionsbesteck versehen und über einen Dreiwegehahn mit dem venösen Zugang des Patienten verbunden.
Der verantwortliche Arzt leitet die Transfusion der 1. Konserve (sog. biologische Vorprobe) wieder selber ein, lässt etwa 10 ml einlaufen, stoppt die Konserve,und lässt
anschließend auch von der 2. Konserve 10 ml vorlaufen. Bleibt der Patient unauffällig, lässt er die 1. Konserve vollständig durchlaufen. Danach legt wiederum die qualifizierte Pflegekraft den 3-Wegehahn um, damit auch die 2. Konserve vollständig einlaufen kann.

Welche Variante ist nun richtig? Oder sind beide gangbar oder widersprechen gar beide den Richtlinien?
Für eine richtlinienkonforme Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Medago

Beiträge: 16 | Mitglied seit: Oktober 2007 | IP-Adresse: gespeichert
fleiter
kommt regelmäßig her
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ID # 107


  Erstellt am 09. März 2011 12:16 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Hallo,
also zunächst vorab, richtlinienkonform ist beides, da die Richtlinien nur sagen, daß Einzelheiten bei der Transfusion mehrerer Blutkomponenten unmittelbar nacheinander im Qualitätssicherunssystem festzulegen sind (s. 4.3.3.).
Sinnvoll finde ich im Bezug auf die Beurteilung von ggf. auftretenden Transfusionsreaktionen die 1. Variante. Die Chance auf eine Zuordnung zum ursächlichen Blutprodukt ist zumindestens höher.

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Dr. med. Birgit Fleiter
Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie
MVZ Dr. Stein+Kollegen
Mönchengladbach

Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert



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