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Autor Thema: Blutgruppenbestimmung aus Fremdlabor ?
weissj
kommt regelmäßig her
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ID # 205


  Erstellt am 19. März 2012 16:35 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Unser Klinikum besteht aus zwei getrennten Häusern mit zwei völlig eigenständigen Laboren. Ist es zulässig den Blurgruppenbef und AKST aus dem anderen Haus zu übernehmen und nach der Kreuzprobe als Grundlage für die Transfusion zu verwenden?
Mit freundlichen Grüßen
J.Weiss

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J.Weiss Facharzt für Anästhesie
QBA Hämotherapie
KH Walsrode

Beiträge: 6 | Mitglied seit: April 2010 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 21. März 2012 20:33 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
4.2.5.11 Dokumentation der blutgruppenserologischen Befunde
Hersteller und Chargenbezeichnung aller Testreagenzien sind zu dokumentieren. Eintragungen von Blutgruppen- und Antikörperbefunden in Ausweise müssen von dem für die technische Untersuchung Verantwortlichen überprüft und durch seine Unterschrift bestätigt werden. Alle blutgruppenserologischen Untersuchungen einschließlich Reaktionsausfall und Kontrollen sind vollständig zu protokollieren. Die Befundinterpretation hat in der Verantwortung des Leiters des immunhämatologischen Labors nach Abschnitt 1.4.3.3 zu erfolgen. Die Eintragungen müssen Untersuchungsstelle, Protokollnummer und Datum erkennen lassen. Blutgruppenbefunde einer anderen Untersuchungsstelle (z. B. in Blutspenderpässen) sollen zur Bestätigung herangezogen werden, dürfen aber (außer im Katastrophenfall) nicht allein einer Erythrozytentransfusion zugrunde gelegt werden. Frühere, im eigenen Laboratorium erhobene Blutgruppenbefunde, können als Grundlage einer Erythrozytentransfusion dienen, wenn die Identität gesichert ist und das Ergebnis durch eine Bestimmung aus einer zweiten Blutentnahme bestätigt wurde. Bereits vorliegende Blutgruppendokumente (einschließlich Mutterpass) sollen herangezogen werden, um früher nachgewiesene, klinisch relevante Antikörper zu berücksichtigen, selbst wenn diese aktuell nicht festgestellt werden können.

Die Forderung Blutgruppenbefunde selbst zu erheben soll verhindern das Befunde aus verganggenen Tagen, unter anderen Richtlinien (Identitätssicherung!!!) erworben, von extern ohne die Doppelablesung in EDV oder Kartei unkritisch übernommen werden.

Sie werden auf Dauer sicher mit einer Labor EDV in beiden Häusern arbeiten und dürfen sich dann aber als eine Einheit begreifen wenn Sie unter dem selben Qualitätsmanagement arbeiten. Vor jeder Transfusion mus die BG mit einer Kurz-Blutguppenbestimmung sowieso kontrolliert werden

Befunde von Extern müssen gelegentlich auch übernommen werden z.B. die Diagnostik über Molekulargenetik. Doppelableseung bei der EDV und Karteieintragung ist allerdings zu besorgen. Und Externe Befunde müssen dann allerdings auch mit einer Kurz-Blutguppenbestimmung wie vor jeder Transfusion kontrolliert werden. Bis wir eine Zentrales Blutgruppentregister wie in den Niederlanden haben würde ich aber keinen Deut von der Praxis der Selbstbestimmung abweichen und die Ausnahmen nur unter der direkten Aufsicht der Verantwortlichen Person ausführen.

Schönen Gruß an Dr. Weyrich

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
mschoeler
Administrator
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ID # 196


  Erstellt am 04. April 2012 22:42 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Meiner Meinung nach problemlos, wenn die Labore unter einer verantwortlichen Leitung stehen bzw. die beiden Leiter sich auf ein QM-System geeinigt haben. Wichtig ist, dass der Patient dem Befund eindeutig zuzuordnen ist, also bei der Verlegung die Identifikationsmerkmale (z.B. Patientennummer auf Patientenarmband gleich sind).

Dr.med. Dr./Med.Univ.Pécs Ralf Knels
FA für Transfusionsmedizin

Beiträge: 3 | Mitglied seit: Dezember 2009 | IP-Adresse: gespeichert



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