IAKHforum |
Author | Topic: Blutgruppenbestimmung aus Fremdlabor ? |
---|---|
weissj kommt regelmäßig her ID # 205 |
Posted on March 19, 2012 04:35 PM (#1)
Quote
PM E-mail
Unser Klinikum besteht aus zwei getrennten Häusern mit zwei völlig eigenständigen Laboren. Ist es zulässig den Blurgruppenbef und AKST aus dem anderen Haus zu übernehmen und nach der Kreuzprobe als Grundlage für die Transfusion zu verwenden?
Mit freundlichen Grüßen J.Weiss ----------------------- J.Weiss Facharzt für Anästhesie QBA Hämotherapie KH Walsrode |
Posts: 6 | Member since: April 2010 | IP address: saved | |
Schanzst kommt regelmäßig her ID # 8 |
Posted on March 21, 2012 08:33 PM (#2)
Quote
PM E-mail
4.2.5.11 Dokumentation der blutgruppenserologischen Befunde
Hersteller und Chargenbezeichnung aller Testreagenzien sind zu dokumentieren. Eintragungen von Blutgruppen- und Antikörperbefunden in Ausweise müssen von dem für die technische Untersuchung Verantwortlichen überprüft und durch seine Unterschrift bestätigt werden. Alle blutgruppenserologischen Untersuchungen einschließlich Reaktionsausfall und Kontrollen sind vollständig zu protokollieren. Die Befundinterpretation hat in der Verantwortung des Leiters des immunhämatologischen Labors nach Abschnitt 1.4.3.3 zu erfolgen. Die Eintragungen müssen Untersuchungsstelle, Protokollnummer und Datum erkennen lassen. Blutgruppenbefunde einer anderen Untersuchungsstelle (z. B. in Blutspenderpässen) sollen zur Bestätigung herangezogen werden, dürfen aber (außer im Katastrophenfall) nicht allein einer Erythrozytentransfusion zugrunde gelegt werden. Frühere, im eigenen Laboratorium erhobene Blutgruppenbefunde, können als Grundlage einer Erythrozytentransfusion dienen, wenn die Identität gesichert ist und das Ergebnis durch eine Bestimmung aus einer zweiten Blutentnahme bestätigt wurde. Bereits vorliegende Blutgruppendokumente (einschließlich Mutterpass) sollen herangezogen werden, um früher nachgewiesene, klinisch relevante Antikörper zu berücksichtigen, selbst wenn diese aktuell nicht festgestellt werden können. Die Forderung Blutgruppenbefunde selbst zu erheben soll verhindern das Befunde aus verganggenen Tagen, unter anderen Richtlinien (Identitätssicherung!!!) erworben, von extern ohne die Doppelablesung in EDV oder Kartei unkritisch übernommen werden. Sie werden auf Dauer sicher mit einer Labor EDV in beiden Häusern arbeiten und dürfen sich dann aber als eine Einheit begreifen wenn Sie unter dem selben Qualitätsmanagement arbeiten. Vor jeder Transfusion mus die BG mit einer Kurz-Blutguppenbestimmung sowieso kontrolliert werden Befunde von Extern müssen gelegentlich auch übernommen werden z.B. die Diagnostik über Molekulargenetik. Doppelableseung bei der EDV und Karteieintragung ist allerdings zu besorgen. Und Externe Befunde müssen dann allerdings auch mit einer Kurz-Blutguppenbestimmung wie vor jeder Transfusion kontrolliert werden. Bis wir eine Zentrales Blutgruppentregister wie in den Niederlanden haben würde ich aber keinen Deut von der Praxis der Selbstbestimmung abweichen und die Ausnahmen nur unter der direkten Aufsicht der Verantwortlichen Person ausführen. Schönen Gruß an Dr. Weyrich ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
Posts: 141 | Member since: July 2003 | IP address: saved | |
mschoeler Administrator ID # 196 |
Posted on April 04, 2012 10:42 PM (#3)
Quote
PM E-mail
Meiner Meinung nach problemlos, wenn die Labore unter einer verantwortlichen Leitung stehen bzw. die beiden Leiter sich auf ein QM-System geeinigt haben. Wichtig ist, dass der Patient dem Befund eindeutig zuzuordnen ist, also bei der Verlegung die Identifikationsmerkmale (z.B. Patientennummer auf Patientenarmband gleich sind).
Dr.med. Dr./Med.Univ.Pécs Ralf Knels FA für Transfusionsmedizin |
Posts: 3 | Member since: December 2009 | IP address: saved |
| IAKH | Board rules | Privacy policy
Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts
Site created in 0.054231 seconds
Processed 18 files
gzip compression disabled
2295.48 KiB memory usage