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Autor | Thema: Bestrahlung von Wundblut |
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WGlaser kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 124 |
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Ich habe eine Frage bezüglich der Retransfusion von bestrahlten Cellsaverblut (MAT).
In einer bayerischen Stadt habe das Gewerbeaufsichtsamt der dortigen Klinik das Bestrahlen von Wundblut (bei Tumor-OP´s) mit 50 Gy (gemäß LeiLi BAEK 2003, 15.1.1.3) bzw. dessen Retransfusion verboten. Begründung sei, dass man wissentlich die Retransfusion von malignen Zellen in Kauf nehmen würde. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage? Kann das Gewerbeaufsichtsamt dies? Herzliche Grüße, WGlaser |
Beiträge: 24 | Mitglied seit: November 2006 | IP-Adresse: gespeichert | |
fleiter kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 107 |
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Hallo,
dazu gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Wundblutbestrahlung mit 50 Gy gilt als ausreichend zuverlässig, kontaminierende Tumorzellen zu eliminieren. S. hierzu auch die Arbeiten von Hansen et.al. ----------------------- Dr. med. Birgit Fleiter Ärztin für Transfusionsmedizin, Hämostaseologie MVZ Dr. Stein+Kollegen Mönchengladbach |
Beiträge: 115 | Mitglied seit: Juli 2006 | IP-Adresse: gespeichert |
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