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Autor Thema: Eigenblut Kreuzprobe erforderlich??
cem
kommt regelmäßig her
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ID # 20


  Erstellt am 15. Januar 2004 12:56 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist eine Kreuzprobe für Eigenblut, welches in hausfremden Instituten entnommen wurde, erforderlich?
In den Richtlinien 4.6.1 steht hierzu nur"...Die serologische Kreuzprobe kann entfallen." Es bleibt also jedem selbst überlassen, ob eine Kreuzprobe durchgeführt wird oder nicht.

Beiträge: 8 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 15. Januar 2004 17:06 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Antwort ergibt sich aus den Richtlinien

2.7.1.5 Kennzeichnung des Eigenblutes
Auf Eigenblutprodukten sind Name und Anschrift des Herstellers, Entnahme- und Verfalldatum, genaue Bezeichnung der Blutkomponente, Name, Vorname und Geburtsdatum des Patienten sowie die Bezeichnung "Eigenblut" dauerhaft anzubringen. Die Angabe der Blutgruppenmerkmale (AB0, Rh-System) kann entfallen.
Die Unterschrift des Patienten auf dem Etikett kann zur Vermeidung von Verwechslungen beitragen. Auf diese Weise kann auch intraoperativ bei anaesthesierten Patienten durch den Vergleich mit anderen vom Patienten unterzeichneten Dokumenten eine weitere Identitätskontrolle vorgenommen werden.

4.6.1 Identitätssicherung
Unmittelbar vor der Eigenbluttransfusion ist vom transfundierenden Arzt die Identität durch
Vergleich der Personalien des Empfängers mit der Kennzeichnung des Eigenblutproduktes
zu sichern. Der AB0-Identitätstest gemäß Abschnitt 4.3.2.1 ist in jedem Fall mit dem Blut des
Empfängers, im Falle von erythrozytenhaltigen Präparaten auch mit dem des autologen
Blutprodukts vorzunehmen. Die serologische Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe) kann entfallen.

Wie bei der Blutgruppe die auf Fremdkonserven aufgeklebt ist darf man der Beklebung durch die Spendeeinrichtung vertrauen (Herstellungserlaubnis mit entsprechenden Management für Konserven die von der Spendeeinrichtung an dritte abgegeben werden notwendig).

Kreuzprobe deshalb nicht notwendig (Eigenes Blut ist zwar nicht nebenwirkungsfrei aber eine erythrozytäre Unverträglichkeit ist ausgeschlossen). Wir (Freiburg) führen sie trotzdem zum Ausschluss einer Verwechslung durch (kein Abweichen von der Labor-Routine bei Eigenblut gegenüber Fremdblut, Konserve wird dadurch mehrmals kontrolliert: Herraussuchen, Aufbereitung am X Platz und Ablesen, EDV Zuordnung, Ausgabe)

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 22. Januar 2004 16:24 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Solange das Behältnis bei Eigenblut nicht gewechselt wurde, was nur bei Einfrieren von Blut der Fall ist, besteht keine Notwendigkeit für eine Kreuzprobe. Selbstverständlich lässt die Formulierung der Richtlinien die Kreuzprobe zu. Kein Gutachter würde aber die Nichtdurchführung als Versäumnis ansehen können. Die Identitätssicherung muss anders gewährleistet werden.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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