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Autor Thema: Einfachsysteme - Vorschriften
Dettmer
kommt regelmäßig her
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ID # 32


  Erstellt am 22. Januar 2004 18:30 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In unserer cirurgischen Abteilung sind jetzt auch die Einfachsysteme zur Retransfusion von Wundblut eingeführt worden. An mich sind jetzt folgende Fragen von den Chirurgen gestellt worden:
- ist eine präoperative Aufklärung über die später geplante Retransfusion notwendig (z.B. wie bei Eigenblut) oder handelt es sich "nur" um die Rückgabe von Blut wie beim Cellsaver?
- ist ein Bedsidetest notwendig (Beutel bleibt am Patienten)
- muss ein Arzt die Rückgabe durchführen?
- Gibt es ausser der 6-Stunden Regel weitere Einschränkungen, die eine Rückgabe verbieten (Vorerkrankungen, OP-Technik)
- gelten hier dieselben strengen Regeln wie bei Bluttransfusionen (niedriger Hb, Alter etc.) oder darf man hier großzügiger sein, weil man mit dem System ja eine ggf. später notendige Transfusion vermeiden möchte und die Rückgabe nicht aufgeschoben werden kann.

Beiträge: 6 | Mitglied seit: Januar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 23. Januar 2004 10:26 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Bei allen Maßnahmen, die evtl. Risiken beinhalten, und das wird ja für ungewaschenes Wundblut von einer Reihe von Autoren unterstellt, ist m.E. eine Aufklärung nötig, selbst wenn man es als eine Maßnahme im Rahmen des Eingriffes ansieht. Solange das Blut von dem Arzt retransfundiert wird, der für die Gewinnung zuständig war, und das Wundblut nicht vom Patienten entfernt wurde, z.B. um es zu bestrahlen oder im Kühlschrank zu lagern, ist kein Bedsidetest erforderlich. Einschränkungen bestehen hinsichtlich Wundblut aus bakteriell kontaminiertem Wundgebiet und dem Bereich eines malignen Tumors. Blut aus Tumorgebiet kann durch Bestrahlung mit 50 Gy hinsichtlich Tumorstreuung ausreichend sicher gemacht werden. Potentiell kontaminiertes Wundblut sollte, falls überhaupt, immer sofort transfundiert werden und der Patient sollte Antibiotika erhalten. Die Retransfusionsregel orientiert sich an der Qualität und der Notwendigkeit des Wundblutes. Solange man ungewaschenes Wundblut als riskant ansehen muss, muss die Retransfusion streng nach Nutzen-Risiko indiziert sein. In aller Regel sollte Wundblut nur gewaschen retransfundiert werden, da die Qualität von ungewaschenem Wundblut sehr unterschiedlich sein kann und oft sehr schlecht ist, sodass der Patient dadurch eher gefährdet wird bzw. keinen Nutzen davon hat.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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