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Autor | Thema: MAT dem Regierungspräsidium angezeigt |
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Ringger kommt regelmäßig her ID # 335 |
Erstellt am 14. Oktober 2014 22:24 (#1)
Zitat
PN E-Mail
In der Mitteilung des Arbeitskreises Blut wurde die Stellungnahme S14 Anfang 2014 veröffentlicht. Darin ist die MAT weiterhin ohne Herstellungserlaubnis statthaft, wenn Herstellung und Anwendung von einem Arzt gemäß § 13 Abs. 2b AMG erfolgen. Die Tätigkeit muss jedoch von jedem Arzt gemäß § 67 AMG dem zuständigen Regierungspräsidium angezeigt werden. Wer von Ihnen tut dies? Werden alle Ärzte gemeldet oder nur der Ärztliche Direktor?
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