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Umfrage
MAT dem Regierungspräsidium angezeigt (21 Stimmen gesamt)
1. Ja (38,1%, 8 Stimmen)
2. Nein (42,9%, 9 Stimmen)
3. Ja, nur der ärztliche Leiter der Abt. hat dies angezeigt (19%, 4 Stimmen)

Autor Thema: MAT dem Regierungspräsidium angezeigt
Ringger
kommt regelmäßig her
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ID # 335


  Erstellt am 14. Oktober 2014 22:24 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In der Mitteilung des Arbeitskreises Blut wurde die Stellungnahme S14 Anfang 2014 veröffentlicht. Darin ist die MAT weiterhin ohne Herstellungserlaubnis statthaft, wenn Herstellung und Anwendung von einem Arzt gemäß § 13 Abs. 2b AMG erfolgen. Die Tätigkeit muss jedoch von jedem Arzt gemäß § 67 AMG dem zuständigen Regierungspräsidium angezeigt werden. Wer von Ihnen tut dies? Werden alle Ärzte gemeldet oder nur der Ärztliche Direktor?

Beiträge: 12 | Mitglied seit: Januar 2012 | IP-Adresse: gespeichert



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