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Autor Thema: Qualitätssicherung maschinelle Autotransfusion
Dokou
ist neu hier
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ID # 435


  Erstellt am 17. November 2017 20:06 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich habe Schwierigkeiten mit dem Haemonentics Elite Sellsaver
die erforderlichen Grenzwerte für Ery-Ausbeute zu erreichen.
Obwohl ich auf gute Durchmischung achte und nur volle Glocken gemessen habe, und das mehrmals, liegt meine Ery-Ausbeute bei ca.65%. Geräteeinstellung wurde auch durch die Firma überprüft. Liegt es an der Formel?

Ery-Ausbeute in % = 100 x (Vol EK x Hk EK / Vol MAT x Hk MAT)
Ek =AGEK , MAT = Reservoir
Ich bin dankbar um jeden Hinweis!
Vielen Dank.
Eleni Dokou

Beiträge: 1 | Mitglied seit: November 2017 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 21. November 2017 13:40 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe Frau Kollegin Dokou,
die Formel stimmt. Sie setzt die Erythrozytenmasse om Reservoir in Relation zu der in der produzierten Konserve. Meiner Erfahrung nach ist das Problem die Entnahme aus dem Reservoir. Eine homogene Durchmischung des Reservoirs und die Entnahme ohne Totraum ist ein schier unüberwindliches Problem. Die Werte streuen von Entnahme zu Entnahme, von Reservoir zu Reservoir unzulässig hoch. So ist die Erythrozytenausbeute nur im Testansatz nur mit der Reservoirfüllung durch ein verfallenes und verdünntes Erythrozytenkonzentrat einigermaßen verlässlich zu bestimmen.
Ein Hersteller arbeitet unsres Wissens derzeit an einem Testkit zur Entnahme für die Qualitätskontrollen zur Albuminelimination, zur sterilen Entnahme aus dem Reservoir. Ich bin gespannt, wie die Streuung dort ist. Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Für die Qualitätskontrollen ist übrigens nur der Hämatokrit und die Albuminelimination (als Maß für die Protein und Leukotrienelimination durch die MAT) gefordert, nicht die Berechnung der Erythrozytenausbeute.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 18. Februar 2019 22:59 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Abend,
als QB Hämotherapie will ich bei meinem nächsten Audit auch auf die MAT eingehen - in den für Richtlinien 2017 wird hierbei für das zu erstellende Protokoll gefordert : Bei jeder MAT ist ein Protokoll zu führen, aus welchem ........ Chargennummer des Aufbereitungs- und Transfusionssystems..............................zu entnehmen sind.
Ich interpretiere das so, dass hier das bei der Retransfusion verwendete Transfusionssystem gemeint ist, die Kollegen welche das Formular erstellt haben meinen aber, dass hier das gesamte Aufbereitungssystem gemeint ist , aber nicht das zu verwendende 200 my Filter ...............
Wie sehen Sie das ?
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Ernst Trinkl

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 18. Februar 2019 23:00 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Herr Kollege Trinkl,
Nein, die Angabe der Chargennummer betrifft die Chargennummer des Glockensets der MAT und die des Reservoirs. Diese werde meist mit Klebeetiketten der Chargennummer geliefert. Die Retransfusionssystems können im Qualitätshandbuch oder der Verfahrenshandbuch mit Hersteller und Produktbezeichnung aufgeführt werden , benötigen aber keine eigene Chargennummer. Die Verwendung von 200µm Filter ist korrekt, wenn Sie kleinere Filtere z.B. 40µm verwenden wollen (dafür gibt es Befürworter zur Elimination von Ery-Konglomeraten oder Detritus), wäre das auch derart festzulegen.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
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Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 21. Februar 2019 11:27 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Anfrage eines Forumnutzers:

Sehr geehrte Damen und Herren,

An unseren Kliniken wird die maschinelle Autotransfusion durch die Anästhesie-Abteilungen durchgeführt. Wir haben ein QM Buch dafür und einen verantwortlichen Arzt, der Betrieb ist bei der zuständigen Behörde angezeigt und ein Protokoll wird erstellt. Nun kam die Frage auf, wer als Anwender alles eingewiesen werden müsste: die betreibenden Ärzte? das assistierende Anästhesiepersonal? die anreichende OP Schwester? der saugende Orthopäde? Das kann bei entsprechender Fluktuation des Personals schnell zur Sisyphusarbeit werden! Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Ch. Bauereis
Transfusionsverantwortlicher Arzt
Klinikum Starnberg/Penzberg
Ch.bauereis@klinikum-penzberg .de

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tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 21. Februar 2019 11:29 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Herr Kollege Bauereis,
Der anwendende Arzt ist der verantwortliche Anwender. Gemäß MPG und Hämotherapie QM-Handbuch (da ist das festzulegen) müssen alle Anwender und Bedienenden eingewiesen werden. Die Einweisung ist zu dokumentieren. Das assistierende Anästhesiepflegepersonal muss nur dann eingewiesen werden, wenn es zu dessen Aufgabenbereich gehört. Das empfiehlt sich. In Notfallsituationen müsste die Anästhesiepflege selbständig das Autotransfusionsgerät aufrüsten können.
Eine regelmäßige Fortbildung und EInweisung ist leider immer notwendig, Fluktuation hin oder her. Bei geringer Einsatzfrequenz der MAT ebenso. Es empfiehlt sich auch eine Liste am MAT -Gerät zuführen, wer der Bediener und Hilfspersonal war, um einen Überblick zu wahren, wer das Gerät lange nicht mehr bedient hat.
OP-Schwestern und Orthopäden gehören meiner Ansicht nicht zum einzuweisenden Personenkreis. Sie müssen ihren Systemteil dazu kennen und anwenden können, aber als Gerätebedienung zählt das nicht.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
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