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Autor Thema: Personalwechsel MAT
apauli
ist neu hier
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ID # 96


  Erstellt am 19. März 2018 14:57 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Wir haben nun mehrfach das Problem, dass eine OP mit MAT z.B. um 13 Uhr begonnen wurde und die Retransfusion somit erst bis 19.00 Uhr beendet sein musste/wurde. Zwischenzeitlich kam es aber zu einem Personalwechsel bei Arbeitszeitende/Bereitschaftsdienst um 16.00 Uhr.
Wie sind die unten aufgeführten Zitate der Richtlinien und der Musteranweisung der IAKH zu verstehen?
Ist ein notwendiger Personalwechsel zulässig?
Wenn nicht, wie wird es in anderen Häusern gelöst?



[u]Rili 2017: 2.6.4. MAT[/u]
Die erlaubnisfreie Gewinnung, Herstellung sowie Retransfusion sind nur zulässig, soweit die MAT unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des anwendenden Arztes zum Zwecke der persönlichen Anwendung durch diesen bei einem bestimmten Patienten hergestellt wird (§ 13 Abs. 2b AMG). Die Herstellung ist nach § 67 Abs. 1 AMG der zuständigen Landesbehörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

[u]Musterverfahrensanweisung der IAKH:[/u]
7.1Allgemeine Qualitätssicherung
Die MAT wird ausschließlich von Personal durchgeführt, welche über die notwendigen Schulungen, Geräteeinweisungen und interne Fortbildungen verfügen.
[b]Der Blut-gewinnende Arzt muss mit dem retransfundierenden Arzt personenidentisch sein![/b]
Die Indikation zum Aufbereiten oder Entsorgen des gesammelten Wundblutes trifft der verantwortliche Arzt. Die Entscheidung muss entsprechend dokumentiert werden. Berücksichtigung findet hierbei immer auch ein ggf. zu erwartender postoperativer Blutverlust.

Beiträge: 4 | Mitglied seit: März 2006 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 05. April 2018 10:59 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Das Problem kann damit gelöst werden, dass ein Oberarzt oder derjenige Vorgesetzte, der auch nach der Regelarbeitszeit anwesend ist, formal die MAT beginnt und dann auch transfundiert.
Hilft dieses Vorgehen in Ihrem Fall?
Dezidierte Stellungnahmen des Arbeitskreises Bluttransfusion von DGAI/BDA werden spätestens im September 2018 veröffentlicht. Die IAKH wird zu dieser und anderen problematischen Regelungen eine Stellungnahme veröffentlichen.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
smartie
kommt regelmäßig her
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ID # 41


  Erstellt am 24. Januar 2019 17:36 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Prof. Frietsch,

gibt es die von Ihnen erwähnte Stellungnahmen des Arbeitskreises Bluttransfusion eigentlich schon?

Beiträge: 9 | Mitglied seit: Juni 2004 | IP-Adresse: gespeichert



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