IAKHforum IAKHforum
Register | FAQ | Search | Who is online? | Member list | Today's posts | Login



Author Topic: MAT: Bestellung der leitenden ärztlichen Person
TWiederrecht
kommt regelmäßig her
****
ID # 386


  Posted on October 09, 2018 01:50 PM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Liebe Kollegen,
die Hämotherapie-RiLi 2017 führt unter dem Punkt 2.6.4 (MAT) im letzten Absatz aus, dass (...) als leitende ärztliche Person (...) auch ein Facharzt für Anästhesiologie bestellt werden kann.
Gibt es hier Erfahrungen, wie diese "Bestellung" genau auszusehen hat (z. B. offizielle Bestellung durch die Geschäftsführung, analog zum TB/TV oder kann man dies auch auf kleinerer Flamme kochen)?

Besten Dank für Ihre Meinungen!

-----------------------
Dr. Thomas Wiederrecht, DESA
Oberarzt Anästhesie
Transfusionsbeauftragter
Alb-Donau-Klinikum Blaubeuren

Posts: 6 | Member since: October 2013 | IP address: saved
tfrietsch
Supermoderator
******
ID # 24


  Posted on October 09, 2018 03:49 PM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Lieber Herr Wiederrecht,
Ich verstehe die Richtlinie so, dass die Bestellung eines Beauftragten oder Leiters einer Einrichtung gemäß eines Gesetzes oder einer untergesetzlichen Norm (wie eine Verordnung oder auch der vom Transfusionsgesetz geforderten Hämotherapierichtlinie) die formale Ernennung einer Person zur Erfüllung einer Aufgabe darstellt. Damit sind für mich die gleichen Erfordernisse wie die Ernennung zum TV oder TB erfüllt: Also die schriftliche Form ist notwendig.
Ich kenn bislang noch keinen Fall, in dem das anders ausgelegt wurde. Vielleicht in diesem Forum...

-----------------------
Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Posts: 347 | Member since: December 2003 | IP address: saved
TornadoTeam81
ist neu hier
*
ID # 459


  Posted on October 24, 2018 09:04 PM (#3)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Hallo,

kann ein Transfusionsverantwortlicher auch gleichzeitig leitende ärztliche Person für die MAT sein?
Vielen Dank für die Antwort!

Mit besten Grüßen
S.Eibicht

Posts: 1 | Member since: October 2018 | IP address: saved
beykarus
kommt regelmäßig her
****
ID # 453


  Posted on October 31, 2018 11:53 AM (#4)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Moin liebe Kollegen,

wenn er FA für Anästhesie ist, m.E. grundsätzlich auf jeden Fall.

Empfohlen wird jedoch häufig , dass der Ltd. Arzt der Klinik (häufig wohl Anästhesie), die sich als "Spendeeinrichtung MAT" beim Gewerbeaufsichtsamt meldet,
auch hierfür als leitende ärztliche Person benannt wird. Dadurch ist er dann offiziell bestellt und beauftragt.

Der Transfusionsverantwortliche findet sicher seine Aufgaben bei der praktischen Umsetzung des QM der MAT (z.B. Durchführung oder Kontrolle der QK, bzw. der MAT-Dokumentationen).
Je nach Größe der Klinik sollten sich idealerweise 2-3 Kollegen daran beteiligen.

Soweit meine Einschätzung hierzu

Mit kollegialem Gruß

-----------------------
Uwe Beyer
stellv. Transfusionsverantwortlicher
AINS
Klinikum Oldenburg

Posts: 6 | Member since: June 2018 | IP address: saved



| IAKH | Board rules | Privacy policy


Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts


Site created in 0.037362 seconds
Processed 18 files
gzip compression disabled
2385.76 KiB memory usage