IAKHforum |
Autor | Thema: MAT: Bestellung der leitenden ärztlichen Person |
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TWiederrecht kommt regelmäßig her ID # 386 |
Erstellt am 09. Oktober 2018 14:50 (#1)
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Liebe Kollegen,
die Hämotherapie-RiLi 2017 führt unter dem Punkt 2.6.4 (MAT) im letzten Absatz aus, dass (...) als leitende ärztliche Person (...) auch ein Facharzt für Anästhesiologie bestellt werden kann. Gibt es hier Erfahrungen, wie diese "Bestellung" genau auszusehen hat (z. B. offizielle Bestellung durch die Geschäftsführung, analog zum TB/TV oder kann man dies auch auf kleinerer Flamme kochen)? Besten Dank für Ihre Meinungen! ----------------------- Dr. Thomas Wiederrecht, DESA Oberarzt Anästhesie Transfusionsbeauftragter Alb-Donau-Klinikum Blaubeuren |
Beiträge: 6 | Mitglied seit: Oktober 2013 | IP-Adresse: gespeichert | |
tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Erstellt am 09. Oktober 2018 16:49 (#2)
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Lieber Herr Wiederrecht,
Ich verstehe die Richtlinie so, dass die Bestellung eines Beauftragten oder Leiters einer Einrichtung gemäß eines Gesetzes oder einer untergesetzlichen Norm (wie eine Verordnung oder auch der vom Transfusionsgesetz geforderten Hämotherapierichtlinie) die formale Ernennung einer Person zur Erfüllung einer Aufgabe darstellt. Damit sind für mich die gleichen Erfordernisse wie die Ernennung zum TV oder TB erfüllt: Also die schriftliche Form ist notwendig. Ich kenn bislang noch keinen Fall, in dem das anders ausgelegt wurde. Vielleicht in diesem Forum... ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
TornadoTeam81 ist neu hier ID # 459 |
Erstellt am 24. Oktober 2018 22:04 (#3)
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Hallo,
kann ein Transfusionsverantwortlicher auch gleichzeitig leitende ärztliche Person für die MAT sein? Vielen Dank für die Antwort! Mit besten Grüßen S.Eibicht |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Oktober 2018 | IP-Adresse: gespeichert | |
beykarus kommt regelmäßig her ID # 453 |
Erstellt am 31. Oktober 2018 12:53 (#4)
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Moin liebe Kollegen,
wenn er FA für Anästhesie ist, m.E. grundsätzlich auf jeden Fall. Empfohlen wird jedoch häufig , dass der Ltd. Arzt der Klinik (häufig wohl Anästhesie), die sich als "Spendeeinrichtung MAT" beim Gewerbeaufsichtsamt meldet, auch hierfür als leitende ärztliche Person benannt wird. Dadurch ist er dann offiziell bestellt und beauftragt. Der Transfusionsverantwortliche findet sicher seine Aufgaben bei der praktischen Umsetzung des QM der MAT (z.B. Durchführung oder Kontrolle der QK, bzw. der MAT-Dokumentationen). Je nach Größe der Klinik sollten sich idealerweise 2-3 Kollegen daran beteiligen. Soweit meine Einschätzung hierzu Mit kollegialem Gruß ----------------------- Uwe Beyer stellv. Transfusionsverantwortlicher AINS Klinikum Oldenburg |
Beiträge: 6 | Mitglied seit: Juni 2018 | IP-Adresse: gespeichert |
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