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Autor Thema: Zusätzliche Doku MAT
abecker
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ID # 488


  Erstellt am 27. Juli 2020 13:56 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Prof. Frietsch,
ein Vertreter für Cellsaver-Geräte hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass bei von ihnen begleitete Begehungen durch die kontrollierende Behörde (was bei uns bisher nicht geschehen ist), moniert wurde, dass die LOT-Nummern der verwendeten Transfusionsbestecke nicht auf den MAT-Protokollen eingetragen waren. Auf den Hinweis, dass dies so in den Richtlinien auch nicht gefordert würde, war die Antwort, angeblich, das würden schon die Kontrollierenden bestimmen, was zu dokumentieren wäre. Der Vertreter wollte uns deshalb darauf aufmerksam machen, um uns unnötigen Ärger zu ersparen.
Jetzt muss ich aber sagen, dass ich das für die Kollegen eine Zumutung fände, neben dem schön ausgefüllten Protokoll, in dem die Aufkleber für Sammelsystem, Wasch-Set eingeklebt sind, jetzt auch noch eine vielstellige LOT-Nummer zu übertragen, vor allem da dies für eine Fremdblutgabe nicht gefordert ist. Wenn das der Wirklichkeit entspricht, erscheint mir das als sehr willkürlich und führt, nicht zu Unrecht, zu großem Unmut bei den Anwendern, da während einer Narkose mit Blutung auch noch andere Aufgaben zu erledigen sind, als das Protokoll auszufüllen. Ich möchte das Protokoll deshalb nicht schon im vorauseilenden Gehorsam dementsprechend anpassen. Haben Sie damit schon Erfahrungen gemacht und wie sehen Sie das?
Mit freundlichen Grüßen, Anja Becker

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Dr. med. Anja Becker
Oberärztin Anästhesiologie
Transfusionsbeauftragte
Intensivmedizin - Notfallmedizin
Vogtareuth

Beiträge: 4 | Mitglied seit: Juli 2020 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 27. Juli 2020 15:06 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe Fr. Dr. Becker,

die Dokumentation der LOT-Nummer ist nicht in der Richtlinie Hämotherapie 2017 gefordert. Die Interpretation der geltenden Gesetze und Richtlinien durch die teils klinikfern (aus)gebildeten Aufsichtsbeamten der Regierungspräsidien ist immer wieder mal problematisch. Im Grunde benötigen auch die Regierungsbehörden eine neutrale Beratung hinsichtlich Interpretationsspielraum und sinnvoller bester klinischer Praxis. Von einer Anfrage an das zuständige Regierungspräsidium diesbezüglich bitte ich trotzdem abzusehen, da die definitive und rechtsgültige Verpflichtung zu dieser Maßnahme daraus erwachsen kann. Bis dahin gilt: Bei Unstimmigkeiten sind Schwierigkeiten mit den Regierungsbehörden und rechtliche Auseinandersetzungen möglich, die man einfach vermeiden will, wenn die Auslegung des geltenden Richtlinientextes nicht ganz der klinischen Praxis und Sinnhaftigkeit widerspricht.
Die Dokumentation der LOT Nummer von MAT-Zentrifugenset und auch der Reservoirnummer ist ein gutes Beispiel. Auch wenn die LOT-Nummer nicht explizit in den geltenden Vorschriften erwähnt ist, macht die Dokumentation Sinn, da eventuelle Materialfehler schneller behoben werden könnten, wenn irgendwelche Schwierigkeiten aufträten. Das kommt den Anwendern und der Patientensicherheit zugute. Die MAT-Hersteller liefern diese Chargennummern als Aufkleber. Die Kleber können auch auf die Rückseite der MAT-Protokolle aufgeklebt werden, sind damit einfach anbringbar und stören nicht. Das empfände ich nicht als "vorauseilenden Gehorsam", sondern ist ein kleiner Mehraufwand mit vertretbarem Effekt. Voraussetzung ist, dass die LOT Nummer von allen Firmen als Kleber geliefert wird. Wir als die "IAKH" bieten auch an, als zuständige Fachgesellschaft mit den Herstellern zu reden, falls das bei einigen Herstellern nicht der Fall ist.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
abecker
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ID # 488


  Erstellt am 27. Juli 2020 15:58 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Dann liegen wir da ja ganz richtig: genau so ist unser Protokoll gestaltet mit Feld für den Aufkleber von MAT-Set und Sammelreservoir, sowie Angaben zu Beteiligten, Gerät, Sammelzeit, Hkt, etc.
Und ja, eine Anfrage ans Präsidium würde ich auch nur sehr ungern stellen, denn wär viel frägt... :)

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Dr. med. Anja Becker
Oberärztin Anästhesiologie
Transfusionsbeauftragte
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tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 03. März 2021 10:50 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Eine Frage eines Forum-Nutzers lautete:

darf ich zu Ihrer Muster-Verfahrensanweisung ?MAT? noch 2 Präzisierungen erfragen?!
· Reservoir-Filter 20 oder 150 µ? Die dort erwähnten 40 ? 70 µ werden von Haemonetics nicht produziert?
· Sogbegrenzung ?umstritten?: Begrenzen Sie auf 80 ? 120 mmHg wie Haemonetics vorschreibt?

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 03. März 2021 10:52 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe/r Frau/Herr Kollege/in,

ad 1: das Filter im Reservoir sind meines Wissens 150-200µm. Wenn Sie das Mat-EK retransfundieren, können sie auch die üblichen 200µmFilter eines normalen Transfusionsbestecks nehmen oder besser ein 40µm Filter, zur Elimination von Erythrozytenverklumpungen. Kleiner würde ich nicht gehen- 20µm Filter wüsste ich nicht, ob die aus Tranfsusionbestecke angeboten werden, es gibt meines Wissens noch 10µm Filter, aber dafür ist kein Bedarf.

ad 2: die Sogbegrenzung kann man machen , muss man nicht. Hämolyse entsteht zwar theoretisch bei zu hohem Sog, haben wir aber mit handelsüblichen, auch chirurgischen Saugern nie beobachtet.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
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tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 03. März 2021 14:56 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Liebe/r Frau/Herr Kollege/in,

ad 1: das Filter im Reservoir sind meines Wissens 150-200µm. Wenn Sie das Mat-EK retransfundieren, können sie auch die üblichen 200µmFilter eines normalen Transfusionsbestecks nehmen oder besser ein 40µm Filter, zur Elimination von Erythrozytenverklumpungen. Kleiner würde ich nicht gehen- 20µm Filter wüsste ich nicht, ob die aus Tranfsusionbestecke angeboten werden, es gibt meines Wissens noch 10µm Filter, aber dafür ist kein Bedarf.

ad 2: die Sogbegrenzung kann man machen , muss man nicht. Hämolyse entsteht zwar theoretisch bei zu hohem Sog, haben wir aber mit handelsüblichen, auch chirurgischen Saugern nie beobachtet.

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tfrietsch
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  Erstellt am 28. März 2023 15:11 (#7)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Eine weitere Anfrage einer/s Forumnutzers/in lautete:

Iich hätte eine Frage zur Vorlage der IAKH zur MAT Dokumentaton jeden Einsatzes:

Ist es wirklich notwendig, die Chargennummern von Reservoir, Saugleitung, Autotransfusionsset und Waschlösung zu dokumentieren?

Wir versuchen nämlich, die MAT-Doku digital zu implementieren, und ich befürchte, dass der Anforderung, all diese Barcodes zu scannen, eher nicht genügt wird.

Im schlimmsten Falle könnte eine so erlebte ?Verkomplizierung? der Doku zu einer Ablehnung gegenüber dem Verfahren führen.

Für eine Einschätzung von erfahrener Seite wäre ich dankbar.

Beiträge: 330 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
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ID # 24


  Erstellt am 28. März 2023 15:15 (#8)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrte/r Forumnutzer/in,
habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie das IAKH Formblatt zur Anwendungsdokumentation der MAT benutzt und befürchtet hatten, dass die Erfassung von Chargennummer und weiterer, nicht in der Richtlinie geforderten Daten durch die Höhe des Dokumentationsaufwands der Datenqualität und Quantität abträglich sind?

Wir haben diese Daten aufgenommen, da sie
erstens klar in der Richtlinie Hämotherapie Kap. 2.6.4 gefordert sind:
"Bei jeder MAT ist ein Protokoll zu führen, aus welchem neben den Patientendaten der verantwortliche Arzt, Beginn und Ende, Typ und Nummer des eingesetzten Gerätes, Chargennummer des Aufbereitungs- und Transfusionssystems, Volumen des Sammelblutes sowie Volumen und Hämatokrit des aufbereiteten Blutes zu entnehmen sind".
Und
Zweitens diese 2 Kleber (Reservoir und MAT-Set) einfach auf die Papierdokumentation aufzukleben sind und auch bei Dysfunktionen des Materials sich Reklamationen mit Anwendungsdaten belegen lassen.

Die Einführung von Scannern im OP ist bei Ihnen offiziell erfolgt und deshalb ist die Erfassung der Chargen-Barcodes unproblematisch. Die Befürchtung der inkompletten Dokumentation hat sich in den meisten Häusern nicht bestätigt. Nur wenn es keine Scanner zur Dokumentation im OP gibt, sind Complianceprobleme vorprogrammiert.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Information und Erfahrung geholfen zu haben.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
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