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Autor | Thema: Qualitätsmanagement Beleg-KH |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Es besteht Unsicherheit unter Ärzten in der Praxis, ob auch für die Belegkrankenhäuser die gleichen Anforderungen wie in der Klinik bzgl. Qualitätssicherungshandbuch,
Transfusionverantwortlicher/-beauftragter bestehen? Dr.med Rump, Ludwigshafen ----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Ja. Gerade in den Belegkrankenhäusern bestehen erhebliche Organisationsprobleme, die ein entsprechendes Qualitätsmanagement erfordern. Allerdings macht es keinen Sinn, dass jeder Belegarzt für sein Fachgebiet in der Klinik als Transfusionsbeauftragter tätig wird. Die Klinik muss einen kompetenten Transfusionsverantwortlichen (notwendige Qualifikation: 4 Wochen Hospitation in einer transfusionsmedizinischen Einrichtung plus 16 Std. Seminar einer LÄK) und möglichst auch einen Abwesenheitsvertreter (ohne besondere Qualifikation) benennen, die möglichst in der Klinik angesiedelt sind bzw. wie z.B. der Anästhesist meist bei den notwendigen hämotherapeutischen Maßnahmen anwesend sind. Der Transfusionsverantwortliche muss das für alle verbindliche Qualitätsmanagement schriftlich festlegen und auf dessen Einhaltung achten. Für die Blutgruppendiagnostik einschließlich Kreuzproben bedarf es eines entsprechend besonders qualifizierten Arztes, der mindestens ein halbes Jahr in einer transfusionsmedizinischen Einrichtung oder in einem entsprechenden Labor hospitiert hat.
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