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Autor Thema: Abgabe von Erythrozytenkonzentraten an niedergelassenen Arzt
smartie
kommt regelmäßig her
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ID # 41


  Erstellt am 10. Juni 2004 19:59 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ein Patient unseres Krankenhauses wird gelegentlich zur Dialyse bei einem niedergelassenen Nephrologen transportiert. Der Nephrologe hat bereits zweimal darum gebeten, jeweils 2 Erythrozytenkonzentrate aus unserem Blutdepot in die Praxis "mitzugeben", damit er diese dort transfundieren könne.Wir haben dies bislang immer abgelehnt und den Nephrologen gebeten, selbst Konserven bei einem Blutspendedienst anzufordern, da - so denke ich- der Transport der EKZ und die Transfusion in der Praxis außerhalb des Qualitätssicherungssystems unseres Krankenhauses liegen und wir zweitens ja wie ein pharmazeutisches Unternehmen, das unser Labor jedoch nicht ist, Arzneimittel in den Verkehr bringen würden. Ich möchte mich nochmals vergewissern, daß dieses Vorgehen richtig ist und bitte um ihren Kommentar - vielen Dank!

Beiträge: 9 | Mitglied seit: Juni 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 11. Juni 2004 10:50 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Dieser Fall bedarf einer praktischen Lösung, zumal eine formale nicht besser ist. Es ist doch extrem schwierig für den niedergelassenen Arzt vom weiter entfernten BSD Blutkonserven anzufordern und zu erhalten. Wenn es sich um einen Ihrer Patienten handelt, der lediglich in der Praxis weiter behandelt wird, sollten Sie das Problem unbürokratisch lösen können. Der Arzt der Dialysepraxis muss sowieso als Transfusionsverantwortlicher und -beauftragter zugleich die nötige Kompetenz besitzen und für ein adäquates Qualitätsmanagement sorgen. Durch die Weitergabe der gekreuzten Blutkonserven für einen bestimmten Patienten (nicht an ein anderes Depot) erfüllen Sie nicht die Bedingungen der Abgabe an Dritte (in Verkehr bringen, bzw. Großhandel). Bzgl. des Transportes von anschließend sofort transfundierten Blutkonserven (innerhalb 6 Std.) müssen Sie sich auch keine Sorge machen, wenn die Wege kurz sind und die Konserven nicht überwärmt werden. Im übrigen gilt der Vertrauensgrundsatz zwischen den beteiligten Personen. Sie sind nicht dafür verantwortlich, was der Arzt in der Praxis mit den Konserven anstellt.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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