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Author Topic: EK an ein anderes Depot ausgeben?
Mehler
kommt regelmäßig her
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ID # 34


  Posted on June 11, 2004 12:15 PM (#1)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Ist es erlaubt, EK an ein Depot eines anderen Krankenhauses auszugeben, wenn dieses darum bittet, da der Blutspendedienst die gewünschten EK nicht liefern kann ?

Posts: 15 | Member since: February 2004 | IP address: saved
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Posted on June 12, 2004 12:48 PM (#2)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail
Was würde den dagegen sprechen? Die Konserve ist ja ein freigegebenes Arzneimittel. Not kennt kein Gebot und dann kann man sicher den Apotheker oder Hersteller umgehen.

Wichtig ist das Lagerung und Transport unter kontrollierten und dokumentierten Bedingungen erfolgt. Das sichert den Hersteller dann auch ab und die Produkthaftung kann weitergegeben werden.

Die Abgabe an das andere Haus ist wie eine Ausgabe an einen Patienten zu dokumentieren damit eine Lookback von Spenderseite aus möglich ist (der BSD kennt ja nur die Klinik an deren Blutbank die Konserve ursprünglich geliefert wurde).

Die annehmende Klinik hat dann die Konserve in ihr System einzubuchen, dabei ist es dann egal ob der Blutspendedienst oder das abgebende Haus als Hersteller/Lieferant dokumentiert wird, ein Empfängerlookback wird auf beide Weisen möglich.

Problematisch ist die Abgabe von Eigenblut wenn nur eine kleine Herstellungserlaubnis vorliegt. Diese gilt ja eigentlich nur für die Transfusion im eigenen Haus/Abteilung.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Posts: 141 | Member since: July 2003 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on June 24, 2004 11:22 AM (#3)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Ich stimme Herrn Schanz zu, wenn es sich um die Versorgung im Falle eines akuten Mangels handelt (akute Hilfeleistung!). Sobald allerdings regelmäßig das Depot einer anderen Einrichtung mit Blutkonserven beliefert wird, bedarf es u.U. einer besonderen Genehmigung durch das RP (Großhandelsgenehmigung?). Wenn diese Abgabe also z.B. dazu benutzt wird, um verfallsbedrohte Konserven zwischen Krankenhäusern verschiedener Träger hin- und her zu schieben, wird es problematisch. Derzeit kontrolliert das noch keiner, aber die Novellierung des TFG (§11a) und die Änderungen der Rili werden möglicherweise den Behörden die Überwachung der Blutdepots in den klinischen Einrichtungen ermöglichen.

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V. Kretschmer

Posts: 401 | Member since: September 2003 | IP address: saved
Kretschmer
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ID # 13


  Posted on June 24, 2004 11:31 AM (#4)  |  Quote Quote   PM PM   E-mail E-mail   HP HP
Ich stimme Herrn Schanz zu, wenn es sich um die Versorgung im Falle eines akuten Mangels handelt (akute Hilfeleistung!). Sobald allerdings regelmäßig das Depot einer anderen Einrichtung mit Blutkonserven beliefert wird, bedarf es u.U. einer besonderen Genehmigung durch das RP (Großhandelsgenehmigung?). Wenn diese Abgabe also z.B. dazu benutzt wird, um verfallsbedrohte Konserven zwischen Krankenhäusern verschiedener Träger hin- und her zu schieben, wird es problematisch. Derzeit kontrolliert das noch keiner, aber die Novellierung des TFG (§11a) und die Änderungen der Rili werden möglicherweise den Behörden die Überwachung der Blutdepots in den klinischen Einrichtungen ermöglichen.

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V. Kretschmer

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