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Autor Thema: EK an ein anderes Depot ausgeben?
Mehler
kommt regelmäßig her
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ID # 34


  Erstellt am 11. Juni 2004 12:15 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist es erlaubt, EK an ein Depot eines anderen Krankenhauses auszugeben, wenn dieses darum bittet, da der Blutspendedienst die gewünschten EK nicht liefern kann ?

Beiträge: 15 | Mitglied seit: Februar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 12. Juni 2004 12:48 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Was würde den dagegen sprechen? Die Konserve ist ja ein freigegebenes Arzneimittel. Not kennt kein Gebot und dann kann man sicher den Apotheker oder Hersteller umgehen.

Wichtig ist das Lagerung und Transport unter kontrollierten und dokumentierten Bedingungen erfolgt. Das sichert den Hersteller dann auch ab und die Produkthaftung kann weitergegeben werden.

Die Abgabe an das andere Haus ist wie eine Ausgabe an einen Patienten zu dokumentieren damit eine Lookback von Spenderseite aus möglich ist (der BSD kennt ja nur die Klinik an deren Blutbank die Konserve ursprünglich geliefert wurde).

Die annehmende Klinik hat dann die Konserve in ihr System einzubuchen, dabei ist es dann egal ob der Blutspendedienst oder das abgebende Haus als Hersteller/Lieferant dokumentiert wird, ein Empfängerlookback wird auf beide Weisen möglich.

Problematisch ist die Abgabe von Eigenblut wenn nur eine kleine Herstellungserlaubnis vorliegt. Diese gilt ja eigentlich nur für die Transfusion im eigenen Haus/Abteilung.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 24. Juni 2004 11:22 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich stimme Herrn Schanz zu, wenn es sich um die Versorgung im Falle eines akuten Mangels handelt (akute Hilfeleistung!). Sobald allerdings regelmäßig das Depot einer anderen Einrichtung mit Blutkonserven beliefert wird, bedarf es u.U. einer besonderen Genehmigung durch das RP (Großhandelsgenehmigung?). Wenn diese Abgabe also z.B. dazu benutzt wird, um verfallsbedrohte Konserven zwischen Krankenhäusern verschiedener Träger hin- und her zu schieben, wird es problematisch. Derzeit kontrolliert das noch keiner, aber die Novellierung des TFG (§11a) und die Änderungen der Rili werden möglicherweise den Behörden die Überwachung der Blutdepots in den klinischen Einrichtungen ermöglichen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 24. Juni 2004 11:31 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich stimme Herrn Schanz zu, wenn es sich um die Versorgung im Falle eines akuten Mangels handelt (akute Hilfeleistung!). Sobald allerdings regelmäßig das Depot einer anderen Einrichtung mit Blutkonserven beliefert wird, bedarf es u.U. einer besonderen Genehmigung durch das RP (Großhandelsgenehmigung?). Wenn diese Abgabe also z.B. dazu benutzt wird, um verfallsbedrohte Konserven zwischen Krankenhäusern verschiedener Träger hin- und her zu schieben, wird es problematisch. Derzeit kontrolliert das noch keiner, aber die Novellierung des TFG (§11a) und die Änderungen der Rili werden möglicherweise den Behörden die Überwachung der Blutdepots in den klinischen Einrichtungen ermöglichen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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