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Autor Thema: Rh-Bestimmung bei Neugeborenen
gwoltersdorf
ist neu hier
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ID # 47


  Erstellt am 28. August 2004 15:04 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ist für die Rh-Bestimmung beim gesunden Neugeborenen einer Rh-negativen Mutter die Testung mit einem Anti-D ausreichend oder muß diese mit zwei Anti-D Testseren erfolgen?

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Dr. G. Woltersdorf
KH St.Elisabeth und St. Barbara Halle
Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin

Beiträge: 2 | Mitglied seit: August 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 28. August 2004 22:24 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Bestimmung der RH D Blutgruppe erfolgt um eine Immunisierungswahrscheinlichkeit der Mutter durch ihr Kind festzustellen und die Indikation zur Rhesusprophylaxe zu stellen.

Abgesehen davon das für die Blutgruppenbestimmung in den Richtlinien die Verwendung von zwei Antiseren vorgeschrieben ist, würde ich hier sogar die Rh D Bestimmung, entsprechend der Bestimmung für Blutspender, mit einem Serum das die Kategorie VI bzw. alle partiellen und schwachen D Varianten erfasst, ergänzen. Das Kind „spendet“ Blut in den Kreislauf der Mutter und auch ein partielles D Antigen kann zu einer Anti D Bildung führen.

Zitate:

Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) (berücksichtigt Neufassungen 2001 und 2003)

2.5 Blutgruppenserologische Untersuchungen bei Blutspendern

Das Rh-Merkmal D tritt in unterschiedlichen Ausprägungsformen auf (s. Abschn. 4.2.5.5). Die Untersuchung des Rh-Merkmals D erfolgt mit mindestens zwei verschiedenen Testreagenzien. Bei Blutspendern muss auch jedes schwach oder nur partiell ausgeprägte Rhesus-Antigen D zuverlässig erfasst werden. Dies kann beispielsweise durch Einsatz geeigneter polyklonaler oder oligoklonaler Reagenzien gegen das Rh-D-Merkmal im indirekten Antihumanglobulintest (AHG-Test) erreicht werden.

Blutspender, die ein schwach oder partiell ausgeprägtes Rh-Antigen D besitzen, sollten als Rh positiv (z. B. weak D-positiv) deklariert werden. Bei negativem Ergebnis aller Testansätze gelten Blutspender als Rh (D) negativ. Bei übereinstimmend positivem Ergebnis und bei diskrepantem oder schwach positivem Ergebnis gilt der Blutspender als Rh (D) positiv.


4.2.5.5 Bestimmung des Rh-Merkmals D

Das Rh-Merkmal D tritt in unterschiedlichen Ausprägungsformen auf:
als ein voll ausgeprägtes Merkmal, welches typisch ist für Rh positiv (D positiv),
als ein abgeschwächtes und/oder in seiner Ausprägung verändertes Merkmal:
entweder als schwach ausgeprägtes Antigen D (weak D)
oder als qualitativ deutlich verändertes D-Antigen (partial D), welches gleichzeitig auch schwach ausgeprägt sein kann (z. B. D-Kategorie VI = DVI).
Träger mit einem qualitativ deutlich veränderten D-Antigen können durch ein voll ausgeprägtes Rh-Merkmal D immunisiert werden, besonders Träger der Kategorie DVI.

Die Bestimmung des Rh-Merkmales D erfolgt bei Patienten und bei Blutspendern auf unterschiedliche Weise (s. Abschn. 2.5).

Bei Patienten, Schwangeren und Neugeborenen erfolgt die Untersuchung des Rh-Merkmals D mit mindestens zwei Testreagenzien. Für diese Untersuchung wird die Anwendung zweier monoklonaler Antikörper der IgM-Klasse, die die Kategorie DVI nicht erfassen, empfohlen.


Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung („Mutterschafts-Richtlinien“) zuletzt geändert am 28. Oktober 2002

Blutgruppenserologische Untersuchungen nach Geburt oder Fehlgeburt und Anti-D-Immunglobulin-Prophylaxe

Bei jedem Kind einer Rh-negativen Mutter ist unmittelbar nach der Geburt der Rh-Faktor D unter Beachtung der Ergebnisse des direkten Coombstests zu bestimmen. Ist dieser Rh-Faktor positiv (D+) oder liegt D-weak vor, so ist aus derselben Blutprobe auch die Blutgruppe des Kindes zu bestimmen. Bei Rh-positivem Kind ist bei der Rh-negativen Mutter eine weitere Standarddosis Anti-Dimmunglobulin (um 300 mg) innerhalb von 72 Stunden post partum zu applizieren, selbst wenn nach der Geburt schwach reagierende Rh-Antikörper bei der Mutter gefunden worden sind und/oder der direkte Coombstest beim Kind schwach positiv ist. Hierdurch soll ein schneller Abbau der insbesondere während der Geburt in den mütterlichen Kreislauf übergetretenen Rh-positiven Erythrozyten bewirkt werden, um die Bildung von Rh-Antikörpern bei der Mutter zu verhindern.

Richtlinien der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Immunhämatologie 1992

Alle Untersuchungen müssen als Doppelbestimmungen (außer ABO) mit verschiedenen Reagenzien gegebenenfalls unter Anwendung verschiedener Techniken durchgeführt werden.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 01. September 2004 10:30 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Bzgl. der Untersuchung mit 2 Antiseren (Regenzien) besteht auf Geund der Rili, wie Herr Schanz schon dargelegt hat, kein Zweifel. Die Untersuchung der Neugeborenen wie Blutspender ist jedoch nicht erforderlich. Die Wahrscheinlichkeit einer Immunisierung der Mutter durch die wenigen DVI-Ery, die diaplacentär ankommen, ist viel zu gering, um zu rechtfertigen, dass bei allen Neugeborenen, die mit der üblichen Austestung D-negativ sind, wie bei Spendern auch noch den indirekten Coombstest mit Anti-D blend (IgG)(früher Du-Test) zu machen. Das haben wir jedenfalls 1996 bei Festlegung dieser Bestimmungen ausdrücklich nicht vorgesehen.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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