IAKHforum IAKHforum
Registrieren | FAQ | Suche | Wer ist online? | Mitgliederliste | Heutige Beiträge | Einloggen



Autor Thema: Mess- und Registrierungseinrichtungen für die Temperaturüberwachung in Satellitendepots
Mehler
kommt regelmäßig her
****
ID # 34


  Erstellt am 02. Dezember 2005 16:31 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
In den Rili 20005 wird gefordert, dass die Lagerung von Blutprodukten in Kühleinrichtungen, die mit geeigneten Mess-, Registrierungs- und Alarmeinrichtungen für die Temperatur-und Funktionsüberwachung ausgerüstet sein müssen, zu erfolgen hat.

In unseren drei Satellitendepots (auf zwei Intensiv-stationen sowie im Aufwachraum) befindet sich je ein Kühlschrank mit Mess- und Alarmeinrichtung. 1x täglich wird die Temperatur durch eine beauftragte Person überprüft und dokumentiert.

Ist trotzdem zusätzlich die Anschaffung eines Temperaturschreibers oder Loggers erforderlich ? Diese Temperaturschreiber oder Logger würden dann nur 1x monatlich ausgelesen d.h. die Überprüfung hierdurch erfolgt nicht zeitnah. Es stellt sich ausserdem das Problem, wer diese zusätzliche Aufgabe übernehmen sollte, wo doch alle sowieso schon zeitlich überlastet sind.

Unserer Meinung nach müssten die tägliche visuelle Überprüfung und Dokumentation sowie die Alarmeinrichtung ausreichen.

Im Blutdepot haben wir selbstverständlich zusätzlich Temperaturschreiber.

Für einen Rat wäre ich sehr dankbar !

Beiträge: 15 | Mitglied seit: Februar 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
****
ID # 13


  Erstellt am 05. Dezember 2005 10:03 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Zunächst muss man fragen, warum Sie das Risiko von peripheren Depots eingehen? Wenn die Entfernungen zu den Intensivstationen nicht zu groß sind, sollte immer nur der aktuelle Bedarf auf die Station geschickt werden, wozu es dann dort aber keines Kühlschrankes bedarf. Sobald peripher eine Lagerung von Blutkonserven erfolgt, besteht das Risiko, dass Blutkonserven über die Zeit der gültigen Kreuzproben hinaus verwendet werden, sodass eine inzwischen erfolgte Immunisierung unerkannt bleibt. Außerdem besteht ein höheres Risiko von Verwechslungen, wenn z.B. die Begleitscheine abgenommen werden oder abgehen. Im übrigen handelt es sich dabei nach der Definition der RILI nicht um ein Depot, wenn die Konserven bereits einzelnen Patienten zugeordnet sind. Ein Depot enthält nach RILI frei verfügbare Konserven (z.B. Notfallkonserven). Dementsprechend sind die Anforderungen auch formal nicht so hoch. Wenn die Konserven sowieso innerhalb von Stunden transfundiert werden und nicht mehr ins normale Depot zurück sollen, sind die Ansprüche an die Lagerungsüberwachung auch aus fachlicher Sicht nicht denen des Blutdepots gleich zu setzen. Letztlich muss man aber die Überwachung davon abhängig machen, was unter den speziellen Bedingungen notwendig ist. Warum kann man im übrigen dem Personal, das vor Ort arbeitet, nicht abverlangen, dass es auf die Temperatur achtet, wenn es Konserven in den Kühlschrank legt bzw. entnimmt?

-----------------------
V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



| IAKH | Boardregeln | Datenschutzerklärung


Tritanium Bulletin Board 1.8
© 2010–2021 Tritanium Scripts


Seite in 0,041822 Sekunden erstellt
16 Dateien verarbeitet
gzip Komprimierung ausgeschaltet
2286,34 KiB Speichernutzung