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Autor Thema: Laborverantwortung
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 21. Oktober 2003 09:20 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Frage
Ich bin internistischer Chefarzt in einem kleinen Haus mit Labor geworden, das auch Blutgruppenserologie für die Vorbereitung von Bluttransfusionen durchführt. Ich habe eine Fortbildung für das internistische Labor gemacht (keine Blutgruppenserologie). Kann ich die ärztliche Verantwortung für das Labor übernehmen?
Anonym

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 21. Oktober 2003 09:26 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Nach dem MTA-Gesetz (1994) sind die durchgeführten Untersuchungen alle Vorbehaltstätigkeiten von MTA, die diese Tätigkeiten eigenständig und eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie von einem Arzt angefordert werden. Allerdings müssen nach dem Transfusionsgesetz (1998) die anfordernden oder durchführenden ärztlichen Personen für diese Tätigkeiten besonders sachkundig sein (§13, TFG). Da kaum jeder anfordernde Arzt in einem Krankenhaus sachkundig sein kann, ist diese Forderung am ehesten durch einen sachkundigen Arzt im Labor zu gewährleisten. Da das TFG den Richtlinien der BÄK die Funktion zuweist, den Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik (§18) zu definieren, sind die Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) auch hinsichtlich der Beschreibung der Sachkunde maßgebend. Dort wird für diese Qualifikation entweder der Facharzt für Transfusionsmedizin oder der Facharzt für Laboratoriumsmedizin oder die Zusatzbezeichnung Bluttransfusionswesen oder als Mindestvoraussetzung der Facharzt eines Fachgebietes plus 16 Std. Seminar der BÄK plus 6 Monate Hospitation in einer zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin berechtigten Einrichtung gefordert (4.2.1./1.5.1.3./1.4.1.3.1).
Dem Chefarztkollegen sind folgende Alternativen zu raten:
1. Die Einsetzung eines externen Laborverantwortlichen per Vertrag, der möglichst in der Nähe angesiedelt ist, die MTA im Labor schult bzw. sich von ihrer Qualifikation überzeugt, das gesamte Qualitätsmanagement für das Blutgruppenlabor macht, alle Problemfälle zur Kenntnis bekommt und bearbeitet, und regelmäßig vor Ort ist, v.a. wenn Probleme aufgetreten sind. Dies sollte aber nur eine Übergangslösung sein, bis das Haus einen eigenen qualifizierten Arzt für diese Funktion etabliert hat.
2. Die Etablierung eines entsprechend qualifizierten Arztes durch Entsendung zur Hospitation (verteilt auf mehrere Intervalle) oder Einstellen eines Arztes in einer der Fachabteilungen (v.a. Anästhesie oder innere Medizin), der diese Qualifikation mitbringt, und der voll in dieser Fachabteilung z.B. als Oberarzt tätig ist, da sich ein kleines Krankenhaus für diese Funktion im Labor kaum einen Arzt ganztags leisten kann.
3. Abgabe des Blutgruppenlabors an ein externes Labor, mit dem dann aber ein Vertrag gemacht werden muss. Allerdings ist es nicht möglich, dass die Patienten mit ihren Blutgruppenbefunden von allen möglichen externen Labors kommen, denn nur durch den Vertrag mit einem Labor kommt das transfundierende Haus seiner eigenen Verantwortung in diesem Zusammenhang nach.
Für die Hospitation sind dringend klinisch integrierte Weiterbildungsstätten anzuraten. Kliniksferne Blutspendedienste, die überwiegend als pharmazeutische Betriebe wirken, können die in der Klinik zu regelnden Probleme meist nicht adäquat vermitteln.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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