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Autor Thema: Nachträgliche Aufklärung bei Notfalltransfusionen
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 29. Dezember 2006 12:25 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Nach dem neuen BG-Urteil soll ja eine nachträgliche Aufklärung über die typ. Infektionsrisiken mit Blutprodukten stattfinden. (Ein Lebenspartner infizierte sich mit HIV bei seiner Partnerin, die Notfallkonserven erhalten hatte. Lt. BG hätte eine nachträgliche Aufklärung über die Möglichkeit einer HIV-Infektion erfolgen sollen und zu einem Test geraten werden müssen).
Mich würde interessieren, ob Kliniken schon Konsequenzen aus dem Urteil gezogen haben. Wer soll hier aufklären? Der entlassende Arzt, oder der transfundierende Arzt? Reicht ein allgemeiner Hinweis in den Entlassungspapieren? Vermutlich nicht! Muss jetzt jeder Patient zur "Nachkontrolle"? Wo soll das enden?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 29. Dezember 2006 14:16 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Bitte sehen Sie sich die Stellungnahmen in Forum 1: Allogene Transfusion; erweiterte ärztliche Aufklärungspflicht an, wo dieser Punkt bereits diskutiert wurde.
Ergänzend ist zu bemerken, dass Sie das Urteil natürlich sofort umsetzen müssen, und dass in Ihrem QM-Systems zu regeln ist, wer die nachträgliche Aufklärung durchzuführen hat. Ich gehe davon aus, dass dies der Arzt machen sollte, der den Entlassungsbericht schreibt. Er sollte generell darüber aufklären, welche und wieviele Blutprodukte appliziert wurden und welche Risiken damit verbunden sind. Eine Nachuntersuchung wird keineswegs erforderlich.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 29. Dezember 2006 14:18 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Bitte sehen Sie sich die Stellungnahmen in Forum 1: Allogene Transfusion; erweiterte ärztliche Aufklärungspflicht an, wo dieser Punkt bereits diskutiert wurde.
Ergänzend ist zu bemerken, dass Sie das Urteil natürlich sofort umsetzen müssen, und dass in Ihrem QM-Systems zu regeln ist, wer die nachträgliche Aufklärung durchzuführen hat. Ich gehe davon aus, dass dies der Arzt machen sollte, der den Entlassungsbericht schreibt. Er sollte generell darüber aufklären, welche und wieviele Blutprodukte appliziert wurden und welche Risiken damit verbunden sind. Eine Nachuntersuchung wird keineswegs erforderlich.

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V. Kretschmer

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Kretschmer
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ID # 13


  Erstellt am 29. Dezember 2006 14:19 (#4)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Bitte sehen Sie sich die Stellungnahmen in Forum 1: Allogene Transfusion; erweiterte ärztliche Aufklärungspflicht an, wo dieser Punkt bereits diskutiert wurde.
Ergänzend ist zu bemerken, dass Sie das Urteil natürlich sofort umsetzen müssen, und dass in Ihrem QM-Systems zu regeln ist, wer die nachträgliche Aufklärung durchzuführen hat. Ich gehe davon aus, dass dies der Arzt machen sollte, der den Entlassungsbericht schreibt. Er sollte generell darüber aufklären, welche und wieviele Blutprodukte appliziert wurden und welche Risiken damit verbunden sind. Eine Nachuntersuchung wird keineswegs erforderlich.

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V. Kretschmer

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