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Autor | Thema: Berechtigung zur Bluttransfusion |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Darf ich als niedergelassener Internist noch Blut transfundieren?
Niedergelassener Internist ----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ![]() ![]() ![]() ![]() ID # 13 |
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Auch im ambulanten Bereich sind die Forderungen der Richtlinien der BÄK bzgl. Transfusionsverantwortlicher und der hierfür notwendigen Qualifikation bindend. D.h. dass der niedergelassene Internist bei Durchführung von Hämotherapie ein 16 Std. Seminar einer LÄK besuchen und 4 Wochen in einer transfusionsmedizinischen Einrichtung mit Weiterbildungsermächtigung hospitiert haben muss, wenn er sich nach Verabschiedung der Richtlinien (Juli 2000) erst niedergelassen hat. Dass diese Forderung sehr hoch gegriffen ist, wird von kaum jemand bestritten. Das 16-Std. Seminar ist jedoch jedem niedergelassenen Arzt zu empfehlen, der Blutkomponenten transfundiert, selbst wenn er auf Grund der Besitzstandsregelung keine zusätzliche Qualifikation erwerben müsste. Im Falle eines Fehlers könnte man ihm anderenfalls Übernahmeverschulden vorwerfen. Werden dagegen in der Praxis nur Plasmaderivate (z.B. Immunglobuline, Gerinnungskonzentrate oder zur passiven Impfung Hyperimmunplasmen) verabreicht, schreiben die Richtlinien der BÄK nur ein 8 Std. Seminar einer LÄK vor, die Hospitation kann entfallen.
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