IAKHforum |
Autor | Thema: Begleitscheine |
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Monadjemi ist neu hier ID # 170 |
Erstellt am 10. Oktober 2008 13:15 (#1)
Zitat
PN E-Mail Auf unseren Konserven-Begleitscheinen ist u.a. eine Angabe für Transfusions-Störungen vorgesehen ("Transfusionsstörung ja/nein"). Nach Rückmeldung der Kliniker (speziell der Anästhesisten) ist eine solche Angabe bei Massen-Transfusionen jedoch für das einzelne Blutprodukt kaum möglich (z.B. 10-20 EK´s in Serie). Hier werden durch solche Vorgaben nur Irritationen geschaffen. Kann auf dem Begleitschein die Angabe zu Transfusionsstörungen auch entfallen? Schließlich wird ja bei einer Störung auch das UAW-Protokoll des DRK zur Dokumentation herangezogen, mit Angabe der in Frage kommenden EK-Nummer(n). RT ----------------------- RT |
Beiträge: 1 | Mitglied seit: Oktober 2008 | IP-Adresse: gespeichert | |
Schanzst kommt regelmäßig her ID # 8 |
Erstellt am 26. Oktober 2008 17:14 (#2)
Zitat
PN E-Mail
Richtlinien Hämotherapie Gesamtnovelle 2005, mit Änderungen und Ergänzungen 2007 4.3.10 Dokumentation
Unerwünschte Wirkungen sind mit Datum und Angabe der Uhrzeit im Krankenblatt zu dokumentieren. Die Meldung unerwünschter Wirkungen ist nach geltenden Vorschriften vorzunehmen Wie man das ausgestaltet kann mann ja selbst in der eigenen Transfusionsordnung/QM Handbuch festlegen wie auch die Form der Konservenbegleitscheine. Wenn es festgelegt ist das eine Meldung auf einem extra Bogen erfolgt kann die Frage weggelassen werden. Ein Meldebogen vom DRK oder dem eigenen Labor ist da ja möglich. Die Info sollte aber auch den Transfusionsverantwortlichen und das eigene Labor (Bedeutung für weitere Transfusion) erreichen. Ich fand es immer gut wenn 24h nach Transfusion nochmals ein behandelter Arzt über den Erfolg und Nebenwirkung einer Transfusion nachgedacht hat und das dann abzeichnete, das hat Erinnerungsfunktion. (Erfasst aber auch dann nicht die verzögerten Transfusionsreaktionen) Natürlich passt das nicht auf eine Massivtransfusion. Wenn es dem Patienten schlecht geht denkt man dann als letztes an eine Transfusionsreaktion. Mein Tipp: alle gesammelten Scheine der Massentransfusion zusammenheften lassen und nur auf dem ersten den Erfolg und die Nebenwirkung/Nebenwirkungsfreiheit der Serie dokumentieren. ----------------------- St. Schanz Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen Loßburg Schömberg |
Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 05. November 2008 13:40 (#4)
Zitat
PN E-Mail HP
Stimme Herrn Schanz zu. Wichtig ist, dass die Beurteilung der Verträglichkeit möglichst noch einmal oder erst am nachfolgenden Tag erfolgt (nach Transfusionen im Op auf Station). Man kann für Massivtransfusionen keine anderen Begleitscheine machen. Wichtig ist ebenso, dass auch bei Massivtransfusionen, selbst bei Wegfall der Kreuzprobe immer ein Begleitschein oder Etikett an jeder einzelnen Konserve fixiert ist, das die Zuordnung zum Empfänger erlaubt, um eine Verwechslung auszuschließen. Apropos, es heißt nicht Massen-, sondern Massivtransfusion.
----------------------- V. Kretschmer |
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