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Autor Thema: externer TB
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ID # 54


  Erstellt am 15. Februar 2010 13:22 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich bin mir eigentlich sicher, dass für QB und TV extrener Sachverstand möglich ist, aber dass der TB immer zu der Abteilung gehören sollte, für die er als TB tätig ist - und auch kein externer TB zulässig ist. Leider fand ich die Bestätigung hierfür weder in der Richtlinie noch hier im Forum. Bitte sagt mir, wo ich die Festlegung dafür finde :confused:. Danke!

Darf ein TB für mehrere Abteilungen / CA-Bereiche zuständig sein?

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Beiträge: 7 | Mitglied seit: November 2004 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 15. Februar 2010 18:36 (#2)  |  Zitat Zitat
Es ist fachlich sinnvoll und von der Akzeptanz auch einfacher, wenn der Transfusionsbeauftragte (TB) aus der gleichen Abteilung = Klinik kommt, für die er als TB verantwortlich ist.

Die "Richtlinien Hämotherapie" verlangen obiges im Kapitel 1.4.3.2 allerdings nicht.

Wir hatten im Krankenhaus eine sehr praktikable Lösung. Die HNO-Klinik war sehr klein und ärztlich entspr. schmal besetzt. Deshalb betreute der TB der Orthopädischen Klinik die HNO-Klinik mit, mit allen Rechten und Pflichten. Dies bedingte u.a. auch, daß die HNO-Fachleute den Orthopäden akzeptierten.
Die Vorgehensweise war im QS-Sicherungssystem des Krankenhauses fixiert, damit sanktioniert und allgemein akzeptiert.

Fazit: Ein TB kann durchaus für mehrere Abteilungen zuständig sein, wenn die entspr. kollegiale Zusammenarbeit funktioniert :) und die Struktur in den QS-Dokumenten abgebildet ist

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ID # 5


  Erstellt am 09. Juni 2010 16:59 (#3)  |  Zitat Zitat
Im Mai 2010 ist die Zweite Richtlinienanpassung 2010 der Hämotherpie-Richtlinien vorab veröffentlicht worden.
Im Kapitel 1.4.3.2 Transfusionsbeauftragter heißt es zu der o.g. Fragestellung:
"Für jede Behandlungseinheit ist ein Arzt als Transfusionsbeauftragter zu bestellen, der in der Krankenversorgung tätig und transfusionsmedizinisch quali-fiziert ist. Er muss über eine entsprechende Erfahrung und sollte über hämostaseologische Grundkenntnisse verfügen.
Die jeweilige Behandlungseinheit ist durch die Organisationsstruktur der Einrichtung der Krankenversorgung vorgegeben. Diese wird im Wesentlichen durch die Gebiets- bzw. Facharztkompetenz nach der (Muster-)Weiterbildungsordnung geprägt. In fachlich begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, Einheiten mit einem Behandlungsgeschehen in verschiedenen verwandten Gebieten bzw. Facharztkompetenzen (z. B. operative Fächer) als eine Behandlungseinheit im Sinne dieser Richtlinien aufzufassen."

M.E. ist damit die Zuständigkeit eines TB für mehrere Abteilungen auch richtlinienkonform. Somit bestätigt sich die Antwort vom Februar 2010.

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