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Autor Thema: Sanktionen im QM Handbuch
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 28. Juni 2010 11:24 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Das QM beschreibt viele verpflichtende Vorgänge. Sollte es auch Sanktionen bei Standardverletzungen vorsehen und wenn ja welche?

Z.B. für eine OP ist eine AKS Diagnostik oder die Bereitstellung von Konserven vorgesehen. Dies ist in der Transfusionsordnung gelistet, vom Anästhesisten am Vortag auch angeordnet und die Zuständigkeit der Spätschicht auf der Station im Patientenpfad beschrieben. Patient kommt ohne Befund in den OP, der Anästhesist muss Blut abnehmen mit dem Risiko, dass ein Positiver AKS erst während der OP auffält. Die zuständige Schwester aus der Spätschicht ist natürlich nicht mehr da. Ermahnungen der Stationsleitung und während der Stationsbesprechungen gehen ja ins leere, die Fleisigen fühlen sich nicht betroffen, die Faulen intressiert es nicht und die Belastung des Personal ist hoch. Was sollte veranlasst werden? Abmahnung, Päckchen Kaffee aus der Staionskasse oder andere Sanktionen?

Wass solte der Arzt für Sanktionen erhalten, der den Bed side Test nicht korrekt erfüllt?

Oder doch alles nur ein Problem der fehlenden Motivation und Schulung? "Die Verantwortung trägt der (transfundierende) Arzt".

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Nießner
kommt regelmäßig her
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ID # 17


  Erstellt am 02. Juli 2010 08:21 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Die Beachtung solcher transfusionsmedizinischen Belange steht und fällt mit der Akzeptanz im eigenen Haus und bei der Verwaltung.

Wir fahren bei uns das Regime, dass bei fehlendem AKS und ersthafter Blutungsgefahr bei Elektiveingriff der Patient nicht ein- bzw. wieder ausgeschleust wird. Somit erreicht man die Verantwortlichen durch wegfallende OP-Kapazitäten. Das setzt aber die Mitarbeit des OP-Managers voraus.

Fehlender Bed-side-Test ist v.a. für den Verantwortlichen ein juristisches Problem, sodass hier Sanktionen u. U. von Dritten kommen.

Auch haben wir die Erfahrung gemacht, dass weniger unsere Appelle fruchten, als vielmehr die Begehungen im Rahmen eines "Risk-Managements" durch den Haftpflichtversicherer. Der legt nämlich ausgesprochenen Wert auf ein geregeltes Transfusionswesen.

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Christoph Nießner

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe
Arzt für Transfusionsmedizin - Anästhesiologie
Hämostaseologie - Labordiagnostik - Notfallmedizin

Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Rettungsmedizin
Leiter Zentrallabor/Transfusionsverantwortlicher

Beiträge: 24 | Mitglied seit: November 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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