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Autor Thema: Wartezeit zwischen Ausgabe eines Erythrocytenkonzentrats und der Transfusion
ufermor
ist neu hier
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ID # 36


  Erstellt am 18. März 2004 15:33 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Da die Blutbank ein Erythrocytenkonzentrat in der Regel zur unverzüglichen Transfusion herausgibt, wird sich folgende Problematik hoffentlich nur selten stellen: Zwischen Herausgabe eines Erythrocytenkonzentrates, dessen Transport auf die periphere Station und der anschließenden Transfusion schieben sich Bedenken über die Notwendigkeit der Blutgabe, so daß die Konserve erst einmal beiseite gelegt wird. Da sie mittlerweile auf Zimmertemperatur erwärmt ist, kann das Blutdepot sie nicht zurücknehmen. Nun kommt nach kurzer Zeit die Anforderung, neue Blutkonserven für diesen Patienten zu kreuzen, während die zuvor angeforderte noch neben dem Patienten liegt.
Wie lange kann der Anwender diese Konserve noch einsetzen. Ist die "Wartezeit" möglicherweise vergleichbar mit der Lagerung von Thrombocytenkonzentraten - auch wenn das EK nicht ständig agitiert wird? Die Abnahmebedingungen sind doch vergleichbar im Hinblick auf Sterilität. Eine Gleichbehandlung wie bei der maschinellen Autotransfusion mit der 6-Stunden-Regel scheint mir nicht sinnvoll, weil gänzlich unterschiedliche Methoden zur Gewinnung der Erythrocyten vorliegen.
Da diese Frage weder von den Richtlinien noch von anderen Quellen beantwortet wird und der für uns zuständige DRK-Blutspendedienst ebenfalls keine Lösung wußte, stelle ich dieses in unserem Hause leider nicht gänzlich auszurottende Problem zur Diskussion.

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Ulrich Fermor

Beiträge: 2 | Mitglied seit: März 2004 | IP-Adresse: gespeichert
Schanzst
kommt regelmäßig her
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ID # 8


  Erstellt am 29. März 2004 17:32 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Ich esse mein Yoghurt auch wenn das Verfallsdatum seit ein paar Tagen überschritten ist oder die Kühlkette während der Einkaufstour länger unterbrochen wurde. Allerdings ist dies kein Argument das auch den Patienten unfreiwillig anzutun. Denn wer möchte für die unkontrollierten Lagerungsbedingungen die Garantie übernehmen und Grenzen festlegen? Am Ende kann dann die Konserve nach einer Ehrenrunde im kuschelig warmen Patientenbett noch an einen anderen Patienten transfundiert werden weil die vorgeschlagene 7 Tage Frist für warme EK noch nicht abgelaufen ist. Außerdem werden TK nur 7 Tage direkt nach Spende gelagert und nicht vorher 28 bis 49 Tage im Kühlschrank und haben dann auch schon ein höheres Risiko von bakterieller Kontamination (1:900-1:100.000 TK versus 1:500.000 bis 1:4.700.000 EK)

Nach den Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) Neuformulierung 2003 hat der Transport von Blutprodukten auch beim Anwender unter den entsprechenden kontrollierten Bedingungen zu erfolgen und ist durch eine schriftliche Anweisung zu regeln. Dann ist eine Rücknahme von nicht angewendeten Blutpräparaten bei Einhaltung der entsprechenden Lagerungs- und Transportbedingungen möglich.

Also ist die Lösung nicht ein Aufweichen der Kühlkette sonder die Anschaffung von einer Kühlbox mit Kälteakku die nachweislich eine Produkttemperatur zwischen 2 und 10°C für Stunden während der Transporte ermöglicht. Zusammen mit der passenden Dienstanweisung kommt es dann zu keinem Verlust von Produkten (vielleicht auch noch 0 negativ).

Ansonsten würde ich in meinem Qualitäts-/ Fehler-Management oder in der Transfusionskommision den Kollegen befragen der die Konserven nicht sofort wieder ins Depot geschickt hat und die Ursachen dieses Fehlers ausmerzen. Ich wüsste kein Depot was Konserven, die sofort von Station zurückgebracht werden (innert 30-60 min), nicht noch zurückbucht.

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St. Schanz
Anästhesie und Notfallmedizin, Bluttransfusionswesen
Loßburg Schömberg

Beiträge: 141 | Mitglied seit: Juli 2003 | IP-Adresse: gespeichert
Kretschmer
kommt regelmäßig her
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ID # 13


  Erstellt am 02. April 2004 11:28 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail   HP HP
Ich kann Herrn Schanz nicht ganz zustimmen. Die Richtlinien sind bzgl. der Transporte und Zwischenlagerung von Blutprodukten beim Anwender überzogen (siehe meinen Richtlinienkommentar in Infusion Therapy and Transfusion Medicine 2001). Wenn kurze Wege (<10-15 Minuten) zurückzulegen sind, besteht keine Notwendigkeit für Kühlboxen. Wir hatten in den früheren Richtlinien, dass EK während der gesamten Lagerungsdauer bis zu 2 Std. bei Raumtemperatur gelagert werden können, und trotzdem zurück ins Depot genommen werden können. Es gibt keine Daten, dass diese Vorgehensweise Patienten gefährdet hätte. Wenn man darüber hinaus die Verweilzeit außerhalb des Depots sicher dokumentiert und bei Rücknahme mit einem Schlauchsegment einen visuellen Hämolysetest macht, steht der Weiterverwendung eigentlich nichts entgegen. Weiterhin muss endlich mal klargestellt werden, dass das Anwärmen von Erythrozytenkonzentraten vor Transfusion dazu führt, dass deren Qualität danach zunächst eindeutig besser ist, weil der Stoffwechsel in Gang kommt, sodass die Na-Kaliumpumpe arbeitet usw. Allerdings verkürzt sich dadurch die weitere Lagerungsfähigkeit. Wenn wir nicht generell dazu auffordern, nur angewärmte Ery-Präparate zu transfundieren, dann geschieht das, weil auf den Stationen keine entsprechend geeigneten Anwärmgeräte vorhanden sind, und wir fürchten, dass diese Konserven nach Anwärmen zum Depot zurückkommen, und dann nicht mehr weiterverwendet werden können, denn die Verkürzung der Lagerungsfähigkeit ist unter diesen Bedingungen nicht abzuschätzen. Und man muss sich darüber im Klaren sein, dass das vorherige Anwärmen evtl. kontaminierende Erreger vermehren lässt, was insbesondere bei Endotoxinbildnern gefährlich ist. Die restriktive Haltung von Seiten der Richtlinien basiert v.a. auf der Sorge, dass missbräuchlicher Umgang mit Blutkonserven passiert, und in dieser Hinsicht ist auch Vorsicht geboten. Daher sollten die Konserven in der Regel nicht herumliegen, nur korrekt angewärmt und möglichst bald nach Abgabe transfundiert werden. Aber es besteht kein Grund, EK, die unangestochen 2 und mehr Std. bei Raumtemperatur gelegen haben, dem dafür vorgesehenen Patienten noch zu transfundieren. Das darf aber nicht der Regelfall sein. Es sollten in der Regel nur die definitiv zur Transfusion vorgesehenen EK an periphere Stationen zur Transfusion abgegeben werden, die ohne größere Verzögerung erfolgen sollte. Nach dem Anstechen von EK müssen diese wegen der bakeriellen Kontamination innerhalb 6 Std. transfundiert sein.

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V. Kretschmer

Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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