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Autor Thema: Anforderung Blutgruppe
Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 27. März 2012 14:37 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Tag!

Ist es richtig, dass die Abnahme einer Blutgruppenbestimmung auch durch nichtärztliches Personal (Pflege)erfolgen kann und damit auch die Verantwortung durch nichtärtzliches Personal übernommen wird, die Kreuzprobe aber in der Verantwortung eines Arztes bleibt und nur delegiert werden kann (Arzneimittelanforderung) ?

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 28. März 2012 16:09 (#2)  |  Zitat Zitat
In den Richtlinien Hämotherapie heißt es dazu:

4.2.3 Identitätssicherung
Verwechslungen kommen häufiger vor als Fehlbestimmungen. Es ist daher unerlässlich, Verwechslungen auszuschließen.
Jedes Probengefäß ist vor Entnahme eindeutig zu kennzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form). Der Untersuchungsauftrag muss vollständig einschließlich Entnahmedatum ausgefüllt und von der abnehmenden Person unterschrieben sein (s. a. Abschn. 4.3). Der Einsender muss auf dem Untersuchungsantrag eindeutig ausgewiesen sein. Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich.

Daraus können wir ableiten, daß der Arzt die Blutprobentnahme beim Patienten auf nichtärztliches Personal delegieren kann, soweit das in der Transfusionsordnung des Hauses geregelt ist. Das entbindet ihn aber in keiner Weise von seiner Verantwortung hinsichtlich der Identität der Blutprobe.

Blutgruppenbestimmungen können von nichtärztlichem Personal initiiert werden, wenn das im Rahmen standardisierte Op-Vorbereitungen erfolgt und im QMHB entspr. beschrieben ist.
Die Anforderung von Blutpräparaten (= Rezept) incl. der Kreuzproben bedarf immer einer ärztlichen Unterschrift.

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Peter
kommt regelmäßig her
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ID # 119


  Erstellt am 30. März 2012 14:00 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Kollege Schuster!

"Blutgruppenbestimmungen können von nichtärztlichem Personal initiiert werden, wenn das im Rahmen standardisierte Op-Vorbereitungen erfolgt und im QMHB entspr. beschrieben ist".

Können Sie dies etwas konkretisieren? Was heisst hier initiiert?
Allerdings scheint es ja generell in Deutschland so geregelt zu sein, das jegliche Blutentnahme eine ärztliche Aufgabe ist, und daher immer in der Verantwortung der Ärzte bleibt. Auch wenn z.B in manchen Häusern die "Routineblutentnahme" durch die Pflege erfolgt.

Beiträge: 62 | Mitglied seit: September 2006 | IP-Adresse: gespeichert
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ID # 5


  Erstellt am 30. März 2012 17:04 (#4)  |  Zitat Zitat
Im Rahmen von Op-Vorbereitungen müssen nicht immer Ek eingekreuzt werden. Die standardisierte Bedarfsliste ist i.d.R. im QMHB des Krankenhauses fixiert.
Trotzdem ist es empfehlenswert, bei operativen Eingriffen vorher die Blutgruppe zu bestimmen und einen Suchtest auf irreguläre erythrozytäre Antikörper durchzuführen. So ist man für den Notfall besser vorbereitet.
Deshalb können letztlich Blutgruppenbestimmungen etc. auch von nichtärztlichem Personal initiiert = ausgelöst werden, wenn diese Verfahrensweise so auch in den Dienstanweisungen des Hauses niedergelegt ist.

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ToniGraf
ist neu hier
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ID # 446


  Erstellt am 04. April 2018 16:45 (#5)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Herr Kollege Schuster,

als erneuter Neuling habe ich noch eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen. Ich verstehe nicht, warum Sie so unkonkrete Verben wie "initiiert" und "ausgelöst" verwenden. Die Identitätssicherung erfordert nach RiLi die (elektronische) Unterschrift des verantwortlichen Arztes, unabhängig davon, ob Blutgruppe/AKS oder Kreuzprobe angefordert wird. Die Blutabnahme kann delegiert werden, die Verantwortung trägt der anfordernde Arzt.

mit freundlichen Grüßen

Dr. A. Graf

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Dr. A. Graf
OK Achern-Oberkirch

Beiträge: 5 | Mitglied seit: April 2018 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 05. April 2018 11:11 (#6)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Das kann ich nur unterstützen: Blutabnahmen können und müssen delegiert werden, auch die zur Blutgruppenbestimmung und zum Antikörpersuchtest und Kreuzprobe. Ärzte müssen sich wieder auf ihre eigenen Aufgaben und Kompetenz besinnen.
Es ist vielmehr ärztliche Aufgabe, sich zu vergewissern , dass die Blutabnahme richtig und sorgfältig durchgeführt wird. Wer das nicht für sein Assistenzpersonal gewährleisten kann, muss selbst abnehmen. Es hat sich als nützlich erwiesen, die Blutentnahme durch die jeweils entnehmende Assistenz signieren zu lassen- Verwechslungen und Fehleinsendungen lassen sich so besser klären.
Die Verabreichung von Blutprodukten allerdings ist ärztliche Aufgabe und muss vom Arzt "initiiert" werden. Der Start der Transfusion mit den vorbereitenden Maßnahmen muss im Beisein und auf Anordnung des Arztes erfolgen. Alles weitere und auch das Anstechen der Konserve bis hin zum Anhängen sowie die Überwachung der Transfusion kann delegiert werden, daher wahrscheinlich die begriffliche Diskurs über "auslösen und Initiieren".

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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