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Autor Thema: QM MAT
HLier
ist neu hier
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ID # 482


  Erstellt am 25. Januar 2020 14:15 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Guten Tag allseits!

Ich habe zwei Fragen zu Details des Qualitätsmanagement der Cell-Saver:

1) Wer ist verantwortlich für die QM der Cell-Saver, die durch die Klinik/Abteilung für Anästhesiologie betrieben werden: der/die Transfusionsverantwortliche (also Chefarzt/Chefärztin der Transfusionsmedizin) oder der/die Chefarzt/Chefärztin der Klinik/Abteilung für Anästhesiologie oder der/die Transfusionsbeauftragte der Anästhesiologie?

2) Wie sind die Kosten, die der Anästhesiologie z.B. durch das Labor für die QM-Kontrollen berechnet werden, abzurechnen bzw. wem sind diese Kosten in Rechnung zu stellen?

Wie wird das in Ihren Kliniken gehandhabt?

Vielen Dank!

H.Lier

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Januar 2020 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 25. Januar 2020 15:11 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Lieber Heiko,

Das kommt darauf an, wie das bei euch geregelt ist. So wie ich es sehe, ist es der, der für die MAT verantwortlich der Regierungsbehörde ( also nach § 67 Abs. 1 AMG der zuständigen Landesbehörde) gemeldet ist. Derjenige muss auch sicherstellen, dass die Qualitätskontrollen laufen. Im Text der Richtlinien steht genau:
"Die leitende ärztliche Person i. S. v. § 4 S: 1 Nr. 2 TFG überprüft mindestens vierteljährlich die Prozess- und Produktqualität anhand der Herstellungsprotokolle sowie der dokumentierten Ergebnisse der Qualitätskontrollen und leitet bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen ein, deren Wirksamkeit sie dokumentiert überwacht."

Im TFG ist diese Person diejenige , die ?...die Spendeeinrichtung oder der Träger von Spendeeinrichtungen eine leitende ärztliche Person bestellt hat, die die erforderliche Sachkunde nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft besitzt, ?"

Die Kostenübernahme ist nicht geregelt. Ein von der IAKH zusammen mit der Fa.Livanova beim INEK beantragte NUB bzw. die G-DRG-Systemversion 2019 zur besseren Vergütung der Maschinellen Autotransfusion unterstützt (8-803.2 / 8-803.3) ist nicht übernommen worden. Somit fallen die Kosten der Abteilung zu, die nach der örtlichen Regelung für das QM zuständig ist. So wäre mein Vorschlag : Bitte doch die QM Abteilung ins Boot. Die machen das eventuell sogar gerne? und für euch mit?

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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