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Autor Thema: Notfallkühlschrank
dominikneumann
ist neu hier
*
ID # 500


  Erstellt am 30. Juli 2021 12:05 (#1)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Meinerseits besteht eine rechtliche Frage, zum Verantwortungsbereich des Transfusionsverantwortlichen.
Auf unserem Krankenhausgelände gibt es ein Institut des DRK, von welchen wir die Blutprodukte beziehen. In unserer zentralen Notaufnahme existiert ein Kühlschrank für die Notfallkonserven, um diese insbesondere für die Polytraumaversorgung schnell benutzen zu können.
Der Kühlschrank musste aufgrund einer Reparatur ausgetauscht werden. Dies erfolgte durch die Biomedizintechnik und wurde durch einen Sachverständigen des DRK im Rahmen eines Protokolls validiert.
Im Protokoll des DRK wurde festgehalten, dass zum einen die Durchführung der korrekten Maßnahmen zur Lagerung der EK´s, aber auch die Überprüfung und die Qualifizierung des Kühlschranks beim Transfusionverantwortlichen liegt.
Als Arzt verfüge ich meines Erachtens nach nicht über den Sachverstand dieses technische Gerät dementsprechend zu prüfen. Ist dies aus Ihrer Sicht eine korrekte Formulierung? Wer würde in so einem Fall die unmittelbare technische Verantwortung tragen?

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D.N.

Beiträge: 1 | Mitglied seit: Juli 2021 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 31. Juli 2021 18:05 (#2)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sehr geehrter Forum-Nutzer,
die Aufgaben des TV umfassen laut RiLi HT 2017 Kap. 6.4.1.3.2.2
1. Sicherstellung der Einhaltung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien und Empfehlungen in der gesamten Einrichtung und allen Abteilungen
2. Erstellung von einrichtungs- und fachspezifischen Regelungen zur Anwendung von Blut und Blutprodukten auf dem Boden der Querschnitts-Leitlinien der Bundesärztekammer zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten in der jeweils gültigen Fassung und der aktuellsten Richtlinie Hämotherapie
3. Unterstützung eines Konzepts zur Patienten-individualisierten Hämotherapie (Patient Blood Management)
4. Gewährleistung der einheitlichen Organisation bei Vorbereitung und Durchführung von hämotherapeutischen Maßnahmen
5. Fortentwicklung des Qualitätssicherheitssystems der Hämotherapie, Qualitätshandbuch
6. Regelung der qualitätsgesicherten Bereitstellung der Blutprodukte
7. Konsiliarische Beratung bei der Patientenbehandlung mit Blutprodukten, Hämostaseologische und immunhämatologische Beratung
8. Einberufung und Leitung der Transfusionskommission

Die eigenständige Durchführung der Kontrolle eines Blutdepots gehören im engeren Sinne nicht dazu. Im wesentlichen kann nur gemeint sein, dass die Temperaturkontrolle evtl. durch einen Mitarbeiter oder gar den Transfusionsbeauftragten der Abteilung organisiert und sichergestellt werden muss. Für technischen Rat und bei technischen Problemen ist die medizintechnische Abteilung qualifiziert und auch zuständig. Alles andere würde nicht der Stellung des Transfusionsverantwortlichen entsprechen, die im wesentlichen in Führungs- und Leitungsfunktion besteht.

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Prof Dr. med. Thomas Frietsch
1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft
für Klinische Hämotherapie IAKH e.V.
Anästhesiologie und Intensivmedizin
Universitätsmedizin Mannheim

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert
tfrietsch
Supermoderator
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ID # 24


  Erstellt am 31. Juli 2021 18:13 (#3)  |  Zitat Zitat   PN PN   E-Mail E-Mail
Sie finden die Muster-Stellenbeschreibung des TV und TB auf der Handreichungs -Seite der IAKH

Beiträge: 331 | Mitglied seit: Dezember 2003 | IP-Adresse: gespeichert



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