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Autor | Thema: Aufbewahrung Blutanforderung |
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Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 03. Mai 2004 11:18 (#1)
Zitat
PN E-Mail HP
Schriftliche Anfrage an Prof. Kretschmer von einer MTA:
Anforderungsscheine für immunhämatologische Untersuchungen sind Rezepte für Arzeimittel. Was muss mit diesen Rezepten nach der Bearbeitung geschehen? Müssen die Anforderungsscheine aufbewahrt werden? Wenn ja, ist dafür die Blutbank zuständig oder muss der Untersuchungsantrag dann in der Patientenakte aufgehoben werden. Ich selbst bin MTA und es gibt immer wieder andere Ansichten zu diesem Thema. ----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert | |
Kretschmer kommt regelmäßig her ID # 13 |
Erstellt am 08. Juni 2004 15:39 (#2)
Zitat
PN E-Mail HP
Wie Sie richtig feststellen, handelt sich um Verschreibungen von Arzneimitteln, die mindestens 15 Jahre, nach der erwartbaren Änderung des Transfusionsgesetzes möglicherweise sogar 30 Jahre, aufzuheben sind. Zuständig für die Lagerung ist der Adressat der Anforderungen d.h. das Labor bzw. Blutdepot (Blutbank), denn im Zweifelsfall (Regress) könnte sonst der Besteller diese Anforderungen später noch nachbessern (Unterschrift, Indikation, Datum etc.).
----------------------- V. Kretschmer |
Beiträge: 401 | Mitglied seit: September 2003 | IP-Adresse: gespeichert |
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