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Author | Topic: Facharzt-Qualifikation zum Transfusionsbeauftragten |
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tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Posted on December 19, 2024 06:40 AM (#1)
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Die Anfrage einers Forummitglieds:
Kann ein/e Assistenzarzt/in in fortgeschrittener Weiterbildung (oder ein schon lange im Assistenzarztstatus befindlicher ärztlicher Mitarbeiter/In) zum Transfusionsbeauftragten ernannt werden? |
Posts: 347 | Member since: December 2003 | IP address: saved | |
tfrietsch Supermoderator ID # 24 |
Posted on December 19, 2024 06:45 AM (#2)
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Ich würde dies mit Einschränkungen befürworten, da diese meist sehr viel motivierter zur Ausübung der Aufgabe sind und etliche Kollegen, die ich kenne, sind immer noch seit Jahren und Jahrzehnten Assistenzarzt (scheuen die FA-Prüfung). Zudem in anderen Fachbereichen der Medizin die juristische Bewertung des Facharztstatus sehr genau im Einzelfall erfolgt, oftmals ohne Bewertung der abgelegten oder auch schon lang zurückliegenden Facharztprüfung. "Ärztinnen und Ärzte sollten keine Therapiemethode wählen, die sie nicht auf Facharztniveau beherrschen?
Als TB allerdings muss man in seiner Aufgabe auch diplomatische und kollegiale Fähigkeiten zu Anleitung, Fortbildung und Mitarbeiterführung besitzen, die von einer bestimmte Reifung und Erfahrung in ihrer Authentizität gestützt werden, was einem jüngeren Assistenzarzt meist nur schwer gelingt. Ich würde also nur für Transfusionsbeauftragte im berechtigten Einzelfall befürworten, dass der Assistenzarzt mit Facharztniveau auf seinem und dem Gebiet der Hämotherapie zum TB ernannt werden kann. Einer generellen Erweiterung der Qualifikation auf Assistenzarztniveau steht die Regelung in der aktuellen Hämotherapierichtlinie eindeutig entgegen: 6.4.1.3.3.3 Qualifikation Der Transfusionsbeauftragte ist ein in der Krankenversorgung tätiger Arzt und muss eine der folgenden Qualifikationen oder Voraussetzungen besitzen: a) Facharzt für Transfusionsmedizin, b) Facharzt mit Zusatzbezeichnung ?Bluttransfusionswesen? ?, c) Facharzt mit theoretischer, von einer Ärztekammer anerkannten Fortbildung (16 Stun- den, Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortlicher/Transfusi- onsbeauftragter/Leiter Blutdepot). d) Werden in einer Einrichtung nur Plasmaderivate angewendet, sind für die Qualifikation als Transfusionsbeauftragter 16 Stunden theoretische, von einer Ärztekammer aner- kannte Fortbildung (Fortbildungsinhalte zur Qualifikation als Transfusionsverantwortli- cher/Transfusionsbeauftragter/Leiter Blutdepot) Voraussetzung. e) Werden in einer Einrichtung nur Immunglobuline zur passiven Immunisierung (z. B. Te- tanusprophylaxe, auch Rhesusprophylaxe) angewendet, genügt eine Qualifikation nach Abschnitt 6.4.1.3.1 (transfundierender Arzt). Also im Klartext, NEIN formal ist das (bis auf die Einrichtungen unter d und e) nicht möglich, da das Gesetz expressis verbis den Facharztstatus und nicht den Facharztstandard vorschreibt. ----------------------- Prof Dr. med. Thomas Frietsch 1. Vorsitzender der Interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft für Klinische Hämotherapie IAKH e.V. Anästhesiologie und Intensivmedizin Universitätsmedizin Mannheim |
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